Düsseldorf. Die Erwähnung der Partei Pro Köln im Verfassungsschutzbericht ist rechtens gewesen. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu.

Die Erwähnung der rechtspopulistischen Partei Pro Köln in den Berichten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes von 2007 und 2008 ist rechtens gewesen. Dies habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag festgestellt, teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium mit. Eine Berufung habe das Gericht nicht zugelassen.

Mit der Entscheidung sei die Einschätzung des Innenministeriums zum wiederholten Male bestätigt worden, dass Pro Köln aufgrund seiner allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht stehe, die Menschenwürde zu missachten. Pro Köln habe sich bis heute weder von seinen diffamierenden Äußerungen über Ausländer noch von den Kontakten zu anderen rechtsextremistischen Organisationen distanziert, stellte das Gericht laut Innenministerium fest.

«Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt erneut, dass Pro Köln auch weiterhin beobachtet werden muss, um auf Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung frühzeitig reagieren zu können», erklärte Innenminister Ingo Wolf. Pro Köln versuche sich in einem bürgerlichen Gewand zu tarnen. (AP)