Duisburg.

Eine Tragödie. Egal, wie Rasmus Meyer sich entscheidet, läuft etwas falsch. Weil der 33 Jahre alte Online-Redakteur seine Internetnutzer schützen will, droht ihm die Beugehaft, wird der Familienvater zunächst für fünf Tage ins Gefängnis gehen müssen. Gibt er ihre Namen gegenüber der Justiz aber preis, verletzt der Mann aus Duisburg sein journalistisches Ethos. Ein Dilemma.

Der Konflikt hängt mit dem Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter zusammen. Journalisten dürfen den Namen ihres Informanten verschweigen. Das gilt auch für die Schreiber von Leserbriefen, deren Identität der Redakteur gegenüber den Gerichten geheim halten darf.

Für den Online-Journalisten ist die Rechtslage anders. Es gibt viele Internet-Portale, auf denen normale Bürger, also die „User“ oder Nutzer, ihren Beitrag sofort online stellen können, ohne dass ein Redakteur zuvor prüft, ob der Beitrag presserechtlich zulässig ist. Geprüft wird nur nachträglich, entweder als Stichprobe oder auf eine Beschwerde hin. Dann werden beleidigende Äußerungen („Die alte Sau“) oder andere strafrechtlich relevante Behauptungen („Der Beigeordnete S. hält doch immer die Hand auf, bevor er eine Baugenehmigung erteilt“) vom zuständigen Redakteur der Online-Plattform gelöscht.

Rasmus Meyer ist festangestellter Redakteur des in Flensburg beheimateten Online-Forums „klinikbewertungen.de“. Dort kann jeder erzählen, was er von der einen oder anderen Klinik hält. Meyer weist darauf hin, dass der Großteil der anonymen Nutzer keineswegs meckert, sondern konstruktive Kritik äußert. Auch die Kliniken empfänden die Kommentare als wichtig, um zu sehen, wo sie sich verbessern könnten.

Stein des Anstoßes ist eine eher weniger konstruktive, sondern persönlich diffamierende Äußerung. Ein anonymer „User“ schrieb in dem Forum, dass die Therapeutin einer nordrhein-westfälischen Klinik sich weniger um ihre Arbeit und mehr um sexuelle Vorlieben ihrer Patienten kümmere.

Die Therapeutin beschwerte sich, Rasmus Meyer löschte den Beitrag nach Prüfung. Dann wollte die Therapeutin wissen, wer hinter dem anonymen Beitrag steht. Rasmus Meyer verweigerte die Auskunft, schließlich hatte er seinen Nutzern ja die Anonymität zugesagt.

Wenn ein Zeuge schweigen will, zeigen Richter ihren Waffenschrank

Da hatte er seine Rechnung ohne die Justiz gemacht. Die Therapeutin erstattete Anzeige wegen Beleidigung, die Staatsanwaltschaft Duisburg leitete ein Strafverfahren ein, wollte von Rasmus Meyer den Namen des „Users“ wissen. Er schwieg, berief sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten. Aber das sahen zunächst die Staatsanwaltschaft, dann auch das Amtsgericht und das Landgericht Duisburg anders. Denn bei Online-Portalen sieht erst einmal kein Redakteur die Beiträge vor der Veröffentlichung.

Meyer schwieg weiter. Aber wenn ein Zeuge schweigen will, zeigen Richter gerne ihren Waffenschrank. Erst brummten sie ihm ein Ordnungsgeld von 50 Euro auf, zuletzt die Beugehaft von fünf Tagen, die bis zu sechs Monaten ausgedehnt werden kann.

Ob das verhältnismäßig ist? „Das ist immer eine Sache der Perspektive. Die Anzeige-Erstatterin wird den Vorgang nicht als Bagatelle sehen“, betont Detlev Nowotsch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Rasmus Meyer hat über seinen Flensburger Anwalt Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt, aber dessen Entscheidung kann Monate dauern, und die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. „Ich bin ja nicht justizfeindlich“, sagt Rasmus Meyer, „aber es gibt bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob Online-Redakteure vor dem Richter schweigen dürfen.“

Er wünscht sich, dass die Duisburger Justiz die Entscheidung des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe abwartet. Seinem Chef hat das Flensburger Amtsgericht sogar in einem vergleichbaren Fall das Schweigerecht zugestanden, aber das bindet den Duisburger Richter natürlich nicht. Die Augsburger Allgemeine gab erst kürzlich den Namen eines „Users“ preis, als die Polizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl in die Redaktion kam.

Er stammt aus einer Familie mit Grundsätzen

Meyer ist ein Mann mit Grundsätzen. In Flensburg, seiner Heimatstadt, gehört er zur dänischen Minderheit. Sein Großvater Karl Otto vom Südschleswigschen Wählerverband wurde in den 80er-Jahren zur bundesweiten Größe, weil er als Zünglein an der Waage dem CDU-Mann bei der Wahl zum Ministerpräsidenten trotz zahlreicher Kritik die Stimme verweigerte.

Enkel Rasmus will standhaft bleiben. Das Amtsgericht hat ihn nicht sofort ins Gefängnis gesteckt, weil es erst die Entscheidung des Landgerichtes über die direkte Beschwerde abwarten will.

Wenn Meyer dort keinen Erfolg hat, kann er die Haft nur noch abwenden, wenn er die Namen seiner „User“ nennt. Ob er standhaft bleibt? „Ich hoffe es“, sagt er. Aber als der Amtsrichter ihn zur Beugehaft verdonnerte, „da habe ich schon Angst bekommen“.