Gelsenkirchen. . Hartz-IV-Empfänger hatten sich über den demütigenden Aufdruck „Sozialticket“ auf ihrer Monatskarte beschwert. Doch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr will den Namen nicht ändern. Der Nachweis der Bedürftigkeit, heißt es, sei nötig.
Der VRR bleibt dabei, dass auf der Monatskarte für Hartz-IV- oder Wohngeldempfänger ein groß gedrucktes „Sozialticket“ steht. Es müsse „bei einer Sichtkontrolle eindeutig erkennbar sein“, heißt es in einem Brief, den unter anderem Vorstandssprecher Martin Husmann unterzeichnet hat, und: „Sondertarife bedürfen immer des Nachweises, dass die Berechtigung auch gegeben ist.“
Wie berichtet, hatten sich Hartz-IV-Empfänger beim VRR beschwert, sie würden durch den Aufdruck gedemütigt. Ihre Wortführerin Regine Binder reagierte auf den Brief so: „Der VRR betreibt mit seiner unglaublichen Arroganz und Ignoranz sehr schlechte Werbung.“ Tatsächlich haben andere Verkehrsverbünde in NRW Sozialtickets so gestaltet, dass ihre Nutzer nicht als Bedürftige zu erkennen sind.
Längst wird die Diskussion auch im Netz geführt. „Ich sehe es als Ansporn, aus der Hartz4-Kuschelstube rauszukommen“, schreibt einer. Die Mehrheit denkt anders: „Ich bin klar dafür, dass man das Sozialticket nur intern als solches führt. Denn sonst müsste man die 2.-Klasse-Tickets als ,Mehr kann ich mir nicht leisten’-Tickets ausweisen.“ Oder: Weil der VRR das verbilligte Ticket gar nicht wolle, bringe er „ein stigmatisierendes Billet unter die Leute in der Hoffnung, dass es nicht angenommen wird, um es dann nach der Testphase wieder abzuschaffen.“