Essen. Ab Februar soll die Fahrzeugummeldung für Autofahrer einfacher und billiger werden. Dann brauchen sie bei Umzug kein neues Kennzeichen mehr. Der Automobilclub AvD spricht sich für eine bundesweite Einführung der Regelung aus. NRW ist dagegen.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) spricht sich für die bundesweite Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung aus. Nach der neuen Regelung können Autobesitzer ihr altes Auto-Kennzeichen mitnehmen, wenn sie innerhalb eines Bundeslandes umziehen. Ab Februar 2009 soll das möglich sein. Damit würden Autofahrer künftig bei der Ummeldung Zeit und vor allem Geld sparen. „Wir würden es begrüßen, wenn die Verordnung in allen Bundesländern eingeführt würde“, sagte AvD-Sprecherin Sabine Götz.
NRW macht nicht mit
Doch viele Bundesländer wollen die Verordnung nicht bzw. nur sehr eingeschränkt umsetzen. Auch das Land NRW lehnt sie ab. „Wir werden das nicht mitmachen“, bestätigte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums gegenüber „DerWesten“.
Der AvD allerdings plädiert dafür, dem Autofahrer die freie Entscheidung zu überlassen, ob er sein Kennzeichen mitnehmen will oder ein neues kauft. „Für den Autofahrer wird die Zulassung leichter, und er spart Geld“, argumentiert der AvD. Außerdem würden viele Autobesitzer ihr Kennzeichen auch deshalb gerne mitnehmen, weil sie an ihm hängen.
Das Verkehrsministerium in NRW jedoch befürchtet, dass dann eine „eine gewisse Unübersichtlichkeit“ entsteht. Heißt: Muss der Halter eines Fahrzeugs ermittelt werden, wird die Abfrage unter Umständen erschwert, weil die Melderegister der Kommunen nicht vernetzt sind, so die Sprecherin. Ein weiterer Grund, warum sich NRW gegen eine unbürokratischere Lösung stemmt: „Wir denken, dass den Menschen hier der Heimatbezug wichtig ist“, sagte sie.
Nur wenige Bundesländer setzen Neuerung um
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Andere Bundesländer sind da offener: Im Nachbarland Hessen beispielsweise können die Autobesitzer ab Februar 2009 wählen, ob sie beim Umzug das alte Kennzeichen mitnehmen oder das ihres neuen Wohnortes haben wollen. Wer sich für sein altes Kennzeichen entscheidet, dem bleibt zwar nicht der Gang zur Zulassungsbehörde erspart und auch nicht die Verwaltungsgebühr. Aber er spart immerhin rund 30 Euro für das Prägen des Schildes. Nach Angaben des Versicherungskonzerns Axa wollen neben Hessen nur Brandenburg und eventuell Thüringen ihren Bürgern künftig die Entscheidung überlassen.
Dagegen werden Bayern, Rheinland-Pfalz und wohl auch Niedersachsen nur dann eine Kennzeichenmitnahme erlauben, wenn sich die vorderen Ortsbuchstaben nicht ändern: beispielsweise wenn der Autobesitzer aus der Stadt in den benachbarten Landkreis mit gleichem Buchstaben zieht.
Kennzeichenmitnahme verzögert sich
Die Mitnahme des Kennzeichens sollte ursprünglich schon zum 1. September möglich sein. Doch im Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg dauert es länger, die neue Software dafür einzuführen, wie ein Sprecher erklärt. 65 Millionen Daten müssten in das neue System übertragen werden. Das sei äußerst komplex.
Auch die Versicherungen haben sich auf die neue Verordnung eingestellt. Bei der Axa in Köln beispielsweise wird die Versicherungsprämie nicht mehr nach dem Kennzeichen sondern nach der Postleitzahl des Halters errechnet, heißt es in der Pressestelle.
Leiser Abschied vom Ortskennzeichen
Die anstehende Neuerung läutet aus Sicht des ADAC leise den Abschied von den Ortskennzeichen ein. Künftig könnten Autos ein „Lebenskennzeichen“ haben und auch eine Ummeldung des Wagens im Internet ist dann theoretisch möglich. Allerdings sind viele Deutsche davon nicht begeistert und hängen an ihrem Ortskennzeichen: Wie eine ADAC-Umfrage ergab, lehnen 75 Prozent eine anonyme Nummer ab.
Die Neuregelung steht im Paragrafen 47 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Hier zum Abrufen