Völkerrechts-Expertin befürchtet neues „Gewohnheitsrecht“

Der UN-Sicherheitsrat hat den Tod des El Kaida-Chefs Osama bin Laden als „entscheidende Entwicklung“ im Kampf gegen den Terrorismus bezeichnet. In einer am Montag verabschiedeten Erklärung wurde der Tod bin Ladens ausdrücklich „begrüßt“.

Völkerrechtler sehen indes das Vorgehen der US-Militärs kritisch. Das Kriegsvölkerrecht lasse die Tötung auch nicht-staatlicher Krieger zu, wenn sie Kombattanten oder Aufständische einer Kampftruppe sind.

Doch ist die Frage, ob es sich dabei noch um den afghanischen Konflikt der „Operation Enduring Freedom“ handelte, noch dazu auf dem Gebiet Pakistans und womöglich ohne Zustimmung der pakistanischen Regierung. „Kriegsvölkerrechtlich sehe ich das kritisch“, sagt Prof. ­Silja Vöneky, Völkerrechtlerin an der Universität Freiburg.

Die Erklärung des UN­Sicherheitsrates ändere nichts an der völkerrechtlichen Beurteilung der Tötung. „Der Sicherheitsrat ist ein politisches Organ. Die Erklärung ist daher ein politisches Statement, kein juristisches“, stellt Prof. Vöneky klar.

Gleichwohl könnten Staaten es als ein Signal verstehen, dass der Rat in ähnlichen Situationen solche Handlungen nicht verurteilen werde. Auf lange Sicht könne dies ein neues „Gewohnheitsrecht“ schaffen.