Essen. Zum 1. August steigen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die Ticketpreise. Wer die alten Tickets noch abfahren will, muss sich diesmal sputen: Sie gelten nur noch einen Monat und nicht wie bislang drei. Dafür bleibt mehr Zeit zum kostenpflichtigen Umtausch.

Kunden im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) müssen sich erheblich umstellen, die nach der Preiserhöhung am 1. August noch mit den alten Fahrscheinen unterwegs sein möchten. Die Fristen sowohl für den Umtausch als auch für die Nutzung haben sich verändert: Sämtliche Einzel-, Vierer-, Gruppen-, Tages- oder Zusatztickets (außer Kindertickets und Kurzstrecke) können nur noch bis zum 31. August „abgefahren” werden. Bislang behielten alte Fahrscheine drei Monate ihre Gültigkeit.

Längere Fristen gelten nun jedoch für den Umtausch der alten Fahrscheine, der zwei Euro Bearbeitungsgebühr kostet. Dafür bleiben den VRR-Kunden statt der bislang üblichen drei Monate fortan drei Jahre Zeit.

Zudem besteht in dem Zeitrahmen die Möglichkeit, Tickets erstatten zu lassen, wie der VRR am Montag in Gelsenkirchen mitteilte. Dabei fallen jedoch Bearbeitungsgebühren in Höhe von zwei Euro an. Alte Tickets können noch drei Jahre lange umgetauscht werden.

Der VRR-Verwaltungsrat hatte im Dezember 2008 beschlossen, die Fahrpreise zum 1. August um durchschnittlich 3,4 Prozent anzuheben. Weitere Informationen gibt es im Internet unter vrr.de, in den VRR-Kundencentern sowie unter der Telefonnummer 01803/ 50 40 40 (neun Cent aus dem deutschen Festnetz). (nrz/ddp)