Düsseldorf. Autohersteller werben in unzulässiger Weise mit der Abwrackprämie. Das moniert die Verbraucherzentrale NRW, die zehn Unternehmen abmahnt. Die Verkäufer rechneten die Prämie bereits in ihre Angebote mit ein und dadurch die Preise unzulässig zu beschönigen.

Wegen irreführender Werbung mit der Abwrackprämie hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zehn Unternehmen abgemahnt. Dazu zählten bislang Citroën, die Handelstochter von Renault sowie Händler von BMW, Ford und Skoda, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Düsseldorf mit. Sie werfen den Autobauern und Händlern vor, den staatlichen Zuschuss in Zeitungsanzeigen und Internetwerbung schon abzuziehen und dadurch die Preise für ihre Neuwagen schönzurechnen.

Zudem fehle der Hinweis, dass die die Abwrackprämie an mehrere Bedingungen geknüpft und keineswegs garantiert sei, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. So sei es nicht sicher, dass der Fördertopf von 1,5 Milliarden Euro für alle Antragsteller reiche. Kunden, denen Autohäuser die Abwrackprämie zusichern, raten die Verbraucherschützer, sich die Garantie schrifltich geben zu lassen. (afp)

Mehr zum Thema: