Vom Anklagevorwurf des zweifachen versuchten Totschlags sprach das Duisburger Schwurgericht Timur A. (31) frei. Querschläger seiner Schüsse hatten zwei Frauen, die am Tatabend vor dem Clubhaus gesessen hatten, zwar nur knapp verfehlt; ein bedingter Vorsatz, sie zu töten, war nach Ansicht der Kammer aber nicht nachweisbar. Die Frauen, die im Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten waren, seien am Konflikt „völlig unbeteiligt“ gewesen.