Wichtig für die erfolgreiche Klage wegen eines Reisemangels sind die Beweissicherung und die Reklamation vor Ort. Zurück aus dem Urlaub, ist dann die Frist von einem Monat nach Reiseende zu beachten, in der die Ansprüche beim Veranstalter geltend gemacht werden müssen. Erst danach kann gegebenenfalls Klage eingereicht werden.