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Die neue Regierung möchte einen Rechtsanspruch auf kostenlose Zuflucht im Frauenhaus etablieren. Die Realität sieht derzeit noch anders aus.

Landesweit gibt es rund 1300 Frauenhaus-Plätze. Das entspricht einem pro 13 790 Einwohner. Die EU fordert ein Verhältnis von 1 zu 7500.

Die Finanzierung ist von Kommune zu Kommune anders geregelt. Einen Teil der Personalkosten trägt das Land, manche Städte zahlen zudem, oft abhängig von ihrer Haushaltssituation, pauschale Zuschüsse. Viele Kommunen rechnen die Kosten der Frauenhäuser in sogenannte Tagessätze um, die die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen sollen. Können sie das nicht, müssen sie Sozialleistungen beantragen. Bestimmte Gruppen, Studentinnen etwa oder Frauen mit unklarem Aufenthaltsstatus, haben allerdings darauf gar keinen Anspruch.

Keine Entlastung

Das Gewaltschutzgesetz von 2002, nach dem Täter für zehn Tage aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können, entlastete die Frauenhäuser, anders als erwartet, nicht. „Es hilft Frauen, die erst einmal nur ein Zeichen setzten wollen; die zehn Tage Zeit brauchen, zu überlegen, was wird. Aber das sind nicht die, die sich ins Frauenhaus flüchten“, erklärt Frauenrechtlerin Claudia Eckern.

Um die Dringlichkeit einer bedarfsgerechten und einzelfallunabhängigen Finanzierung öffentlich zu machen, starteten die Frauenhäuser im vergangenen Jahr eine Kampagne: „Schwere Wege leicht machen!“ Im September werden die dabei gesammelten Unterschriften dem Düsseldorfer Landtagspräsidenten überreicht – obwohl die neue rot-grüne Regierung das Thema im Koalitionsvertrag bereits aufgegriffen hat.

„Zum Schutz von Frauen gegen Gewalt wollen wir kurzfristig die vierte Personalstelle in den Frauenhäusern (Anm. d. Red.: das ist eben die, die wegen der Mittelkürzung 2006 überall gestrichen werden musste), wieder einrichten“, heißt es da. Und: „Perspektivisch ist unser Ziel, jeder von Gewalt betroffenen Frau (...) kostenlos Zuflucht in einem Frauenhaus zu garantieren (...). Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir ein Landesgesetz auf den Weg bringen, das (...) allen betroffenen Frauen einen Rechtsanspruch (...) garantiert.“

„Klingt gut“, sagt Frauenrechtlerin Claudia Eckern.