Langenfeld. .

Ein Kind gibt im Schulbus den Kaspar. Nachgefragt bei Johannes Krems, dem Geschäftsführer des in Langenfeld ansässigen Verbandes Nordrhein-Westfälischer Om-nibusunternehmen (NWO). Was wäre, wenn...

...der Fahrer das Kind einfach an die frische Luft gesetzt hätte? „Bei einem Erwachsenen wäre er dazu berechtigt gewesen“, so Krems. Bei einem neunjährigen Kind jedoch sei das „keine adäquate Lösung“. Das sei verantwortungslos; Krems glaubt aber nicht unbedingt, dass der Fahrer in dem Fall strafrechtlich hätte belangt werden können.

...der Fahrer hätte bremsen müssen und im Bus wäre das Kind dabei zu Schaden gekommen? „Dann wäre dem Fahrer mindestens eine Mitschuld angekreidet worden“, meint Jurist Krems. Der Fahrer sei für die sichere Beförderung der Fahrgäste verantwortlich und habe gegenüber dem Kind eine Aufsichtspflicht. Im Schadensfall wäre zwar zunächst die Versicherung des Busun-ternehmers gefragt gewesen: „Sie hätte den Fahrer aber an den fälligen Krankenhauskosten beteiligt.“

...der Fahrer sich wegen der Kindereien verspätet hätte? „Der Bus war im Linienverkehr unterwegs, der Fahrer muss also den Fahrplan einhalten“, sagt Krems. Er glaubt aber nicht, dass man dem Fahrer aus einer Verspätung hätte einen Strick drehen können: „Hier geht die Sicherheit der Fahrgäste vor!“

...der Fahrer das schon früher auffällige Kind von vorneherein vom Mitfahren ausgeschlossen hätte? „Das darf er alleine gar nicht“, so Krems. Ein ,Hausverbot’ für den Bus könne nur die Auftraggeberin der Linie, also die Niag, aussprechen: „Sie hätte in dem Fall dann das Gespräch mit den Eltern suchen müssen.“

...der Fahrer alles richtig gemacht hätte? „Dann hätte er zwei Optionen gehabt“, meint Krems. Seiner Meinung nach hätte der Fahrer anhalten können, das Kind aussteigen lassen und dann aber da-für sorgen müssen, dass je-mand die Aufsicht übernimmt, zum Beispiel ein älterer Schüler. Oder Möglichkeit zwei, wenn gar nichts mehr geht: „Dann hätte er angehalten und die Polizei gerufen.“