Bochum.
Die Zusammenlegung von Gemeinden war im Bistum Essen ein emotional diskutiertes Thema. Nun klagt ein Kirchenvorstand aus Bochum dagegen. Er beruft sich auf das Konkordat von 1933 - und könnte im Erfolgsfall eine Klagewelle in Gang setzen.
Der Vorstand der Katholischen Kirchengemeinde Vierzehnheiligen in Bochum-Weitmar klagt gegen die Zusammenlegung in der neuen Großgemeinde St. Franziskus. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt. Beklagt ist die Bezirksregierung Arnsberg. Das Gericht soll darüber entscheiden, ob bei der vom Bistum Essen angeordneten Zusammenlegung mit einer anderen Kirchengemeinde die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich ist.
Nachdem die kirchlichen Instanzen auf der Kirchenschließung von Vierzehnheiligen bestehen, wollen die Kläger unter Verweis auf das Konkordat von 1933 die Sache trotzdem für sich entscheiden. Nach dem Reichskonkordat (Art. 11) muss mit der Landesregierung beziehungsweise. die Reichsregierung bei der „Neueinrichtung eines Bistums“ eine Verständigung herbeigeführt werden.
Wann die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts das Verfahren verhandeln wird, ist noch nicht bekannt. Mit der Strukturreform des Bistums Essen waren die katholischen Gemeinden in Bochum in vier katholische Großpfarreien zusammengefasst und etliche Kirchen auf die Schließungsliste gesetzt worden.