Köln. .

Im ersten Zivilprozess um den Einsturz des Stadtarchivs hat das Landgericht Köln am Dienstag drei Klagen von Leihgebern gegen die Stadt Köln abgewiesen. Sie wollten dort Schadenersatz erstreiten.

Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass die Stadt für die ihnen entstandenen Schäden ersatzpflichtig ist. Außerdem sollte die Stadt zur Herausgabe des den Klägern gehörenden Archivguts verurteilt werden.

Die für Staatshaftungssachen zuständige 5. Zivilkammer sah keine Pflichtverletzung der Stadt. Die Verwaltung habe vor dem Unglück auf die am Archivgebäude aufgetretenen Schäden reagiert. So seien Fachleute mit der Untersuchung der Standfestigkeit des Gebäudes beauftragt worden, die noch drei Monate vor dem Einsturz Entwarnung gegeben hätten. Damit liege kein fahrlässiges Handeln vor.

Archivleitung hätte mit Schäden rechnen müssen

Der Rechtsanwalt der Leihgeber hatte in der mündlichen Verhandlung gerügt, dass die Archivleitung auf die Schäden am Gebäude nicht mit der nötigen Vorsicht reagiert habe. Sie habe damit rechnen müssen, dass große Teile des Archivbestands und jahrhundertealte Sammlungen beschädigt werden könnten, aber dennoch nichts unternommen.

Bei dem Einsturz des Archivs und zweier benachbarter Wohnhäuser waren am 3. März 2009 zwei Menschen getötet und zahlreiche historische Dokumente verschüttet und beschädigt worden. Probleme an der U-Bahnbaustelle am Stadtarchiv gelten als wahrscheinlichste Unglücksursache. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an.

Rückgabe verzögert sich

Das Gericht wies auch die von den Klägern erhobene Forderung nach einer umgehenden Rückgabe ihrer Archivalien zurück. Dies sei der Stadt Köln angesichts der Bergung, Sichtung und Restaurierung des Archivmaterials sowie des damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwands derzeit nicht zumutbar. (ddp)