Mönchengladbach. Am neunten Tag im Wegberg-Prozess geht es um fragwürdige Behandlungspraktiken - und die Frage, warum eine 80-Jährige starb: War es der Zitronensaft, mit dem ihre Wunden nach einer Darm-OP behandelt wurden, oder einfach nur ein ungünstiger Krankheitsverlauf?

Der neunte Tag ist ein heiterer Verhandlungstag im „Wegberg-Prozess” vor dem Landgericht in Mönchengladbach. Es wird gelacht, es gibt eine Art „Showeinlage” und nette Wortgeplänkel der Anwälte des wegen Körperverletzung, darunter mit Todesfolge, angeklagten ehemaligen Chefarztes Dr. Arnold Pier mit dem Vorsitzenden Lothar Beckers, dem man mangelnde Ernsthaftigkeit wahrlich nicht unterstellen kann. Doch wie soll man sonst mit der Tatsache umgehen, dass vor Gericht zu klären ist, ob der in Wegberg deutschlandweit vermutlich einzigartig zur Wundversorgung verwendete Zitronensaft geschadet oder genutzt hat?

Angefasst und mit dem Messer zerteilt

Gewonnen wurde er, wie Richter Beckers ausführt, aus einer handelsüblichen Zitrone, angefasst mit bloßen Händen, zerteilt mit dem Messer, gepresst in der Presse, aufgezogen in eine Spritze, aufgebracht auf einen Papierstreifen und in die Wunde der Margarethe W. gelegt.

Immer noch geht es um den ersten angeklagten Todesfall in der St. Antonius Klinik, um die 80-jährige Patientin, die dort am Darm operiert wurde und qualvoll nach Tagen des Martyriums an einer Sepsis starb. War ihr Tod Folge einer fehlerhaften Behandlung oder eines ungünstigen Krankheitsverlaufs?

Bereits am vergangenen Donnerstag hatten zwei Gutachter zur Operations- und Behandlungsmethode im Fall W. ausgesagt, der eine eher ent-, der andere eher belastend für den Angeklagten Pier. Diesmal sind es wieder zwei Experten, und es geht eben um Zitronen, deren Saft so heilende Wirkung haben sollen, auch wenn er Margarethe W. nun gerade nicht geholfen hat.

Professor Sebastian Lemmen aus Aachen hat bereits im Vorfeld ein Gutachten zum Zitronensaft-Einsatz erstellt und macht auch diesmal aus seiner Verwunderung keinen Hehl. Klinische Daten? Erfahrungswerte? „Die gibt es nicht,” sagt er. Er kenne niemanden, der Zitronensaft einsetze. Es sei einfach nicht „lege artis”, wiederholt er, nicht nach den Regeln der Kunst. Mittel zur Wundbehandlung würden streng steril in der Industrie hergestellt, erläutert er, eine mit den Händen angefasste Zitrone sei aber keineswegs steril.

Hefen, Sporen und Viren

Selbst wenn sich im Zitronensaft Bakterien nicht halten könnten, so könnten doch auch Hefen, Sporen, Viren in die Wunde gelangen und Entzündungen hervorrufen. Und überhaupt: „Im Bauch eines Menschen herrscht ein ganz anderes Milieu als in einer Petrischale”, sagt er. Man wisse einfach nicht, was der Saft dort alles anrichten kann.

Der Staatsanwalt fordert Lemmen auf, sich doch einmal die Bilder der klaffenden, vereiterten Wunde Margarethe W.'s anzuschauen. „Sind Sie sicher, dass kein Zitronensaft in den Bauchraum gelaufen ist?”, fragt Lemmen den Angeklagten Pier. „Ich bin sicher”, sagt der. „Ich bin es nicht”, kontert Lemmen.

Dann führt sich der zweite Experte ein, den die Verteidigung herbeizitiert hat. Es ist Peter Philippsen (67), Chemiker aus Basel, der aus seiner Aussage eine kleine Vorlesung macht. „Darf ich stehen bleiben?”, fragt er den Richter. Er könne sich auch auf den Boden setzen, wenn es dem Gutachten helfe, sagt der. Der Mann bringt sich in Position, zieht aus der Tasche eine Zitrone, um ein Loblied auf die Südfrucht anzustimmen, die auf der OECD-Liste der ungefährlichsten Nährstoffe der Welt stehe.

Dann beschreibt er Experimente mit Zitronensaft, Blumenerde und Bakterien, von denen 99,9 Prozent den Saft nicht überlebt haben, erklärt, dass Zitronensaft auch nach vier Wochen noch steril sei und fügt einen kleinen Exkurs ein über Fidel Castro und ein tropisches Insekt, das einzige, was aus einer Zitrone eine stinkende, faule Frucht machen kann... Margarethe W. könne sich nicht am Zitronensaft infiziert haben, sagt er. Die Keime müssten vorher in der Wunde gewesen sein. Lemmen schüttelt den Kopf.

Die Beweisaufnahme im Fall der Patientin Margarethe W. ist abgeschlossen, im neuen Jahr steht der nächste Fall an, der von Margarethe S. Außerdem sollen die Verfahren von zwei der fünf mitangeklagten Klinikärzte abgekoppelt und entschieden werden. Am Rande: Eine von den beiden, die Anästhesistin Sch., hat sich bei den Ermittlungen in einen der Polizeibeamten verliebt, ist mit ihm liiert, wie sie gestern vor Gericht bestätigte. Der Beamte wurde vom Fall abgezogen. NRZ