Düsseldorf. .

Gut drei Jahre nach der Notlandung eines Privatflugzeugs auf der Autobahn 52 bei Essen muss der Pilot der Versicherung des Flugzeug-Eigentümers nun 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. 2007 war er für sein Fehlverhalten bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf werteten es als grob fahrlässig, dass der Pilot als Mieter des Propellerflugzeugs ohne ausreichenden Treibstoff losgeflogen war und deshalb auf der Autobahn notlanden musste. Der Pilot habe sich um einen vollen Tank zu kümmern, sagte ein Justizsprecher. Deshalb müsse er nun der Versicherung den Schaden ersetzen.

Bei dem Piloten handelt es sich um einen 49-jährigen Geschäftsmann aus Düsseldorf. Durch die Notlandung auf der Autobahn im November 2006 war das Flugzeug erheblich beschädigt worden, außerdem verunglückten auch mehrere Autos. Es gab insgesamt sieben Verletzte.

Strafrechtlich war der Pilot bereits im Juli 2007 vom Amtsgericht Essen wegen einer Gefährdung des Luftverkehrs zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus hatte er eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro zahlen müssen. (ddp)