Düsseldorf/Castrop-Rauxel. Vier Männer sollen die verbotene rechtsextreme Gruppe weitergeführt haben. Unter ihnen ist ein alter Bekannter aus Castrop-Rauxel.

Das Verbot war „kompliziert“ und liegt schon bald vier Jahre zurück. 2020 untersagte der damalige Bundesinnenminister Seehofer (CSU) das „rechtsterroristische Neonazi-Netzwerk Combat 18“. Jetzt hat die Generalbundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage erhoben gegen vier mutmaßliche Rädelsführer, die „C18“ weiter am Leben gehalten haben sollen. Unter ihnen ist mit Robin S. ein Bekannter.

Trotz des unanfechtbaren Verbots, schreiben die Karlsruher Ankläger, hätten „die Angeschuldigten die Vereinigung ... bis Frühjahr 2022 weiter betrieben“. Im April vor zwei Jahren hatte es eine erneute Razzia in elf Bundesländern und bei 50 mutmaßlichen Mitgliedern rechtsextremistischer Gruppen gegeben, im Fokus stand dabei erneut unter anderem „Combat 18“.

Der Ableger einer britischen Vereinigung gleichen Namens war nach den Worten des Bundesanwalts wegen seiner Ausrichtung „gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ verboten worden. Die Ziffern im Namen stehen für die Nummer der Buchstaben im Alphabet (A wie Adolf, H wie Hitler). NRWs Innenminister Herbert Reul (CDU) bezeichnete die Ideologie des Vereins vor vier Jahren als „nationalsozialistisch, rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch“, seine Anhänger als „bewaffnet und gewaltbereit“.

Erfurt in Thüringen: Hier soll ein Schwerpunkt der Gruppe „Combat 18“ gelegen haben. Mindestens zwei der Beschuldigten sollen hier leben.
Erfurt in Thüringen: Hier soll ein Schwerpunkt der Gruppe „Combat 18“ gelegen haben. Mindestens zwei der Beschuldigten sollen hier leben. © dpa | Jens-Ulrich Koch

Vorwurf: Aufnahmeverfahren mit Fragen zum Nationalsozialismus

Angeführt von einem gewissen Stanley R. aus Kassel, später Thüringen, soll die Gruppe laut Anklage schon wenige Monate nach der Entscheidung aus Berlin wieder begonnen haben, Treffen abzuhalten; gezählt werden mindestens 14. Offenbar absolvierten Teilnehmer während solcher Zusammenkünfte „Leistungsmärsche“, zudem soll es Aufnahmeverfahren für „Supporter“ gegeben haben, also Unterstützer oder Anwärter auf eine Mitgliedschaft. Dazu soll neben einer praktischen Prüfung auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gehört haben.

Ein weiterer Beschuldigter, Gregor M., soll für die Gruppe Rechtsrockkonzerte vertrieben und gemeinsam mit R. Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ vertrieben haben. Stanley R. wird zudem vorgeworfen, für die

Vernetzung mit anderen rechtsgerichteten Vereinigungen

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    zuständig gewesen zu sein, darunter etwa die in Eisenach angesiedelte Kampfsportgruppierung „Knockout 51“. Die Aufnahmeverfahren sollen vor allem Keven L. und Robin S. betreut haben.

    Castrop-Rauxel: Beschuldigter soll Brieffreund von Beate Zschäpe gewesen sein

    Robin S. ist in der Szene seit langem bekannt. Der vorbestrafte Rechtsextremist aus Dortmund beziehungsweise Castrop-Rauxel machte aus seiner Mitgliedschaft bei „C18“ nie ein Geheimnis, soll 2019 in einem Video sogar als eine Art Sprecher aufgetreten sein. 2016 sagte der Familienvater im Prozess gegen das überlebende NSU-Mitglied Beate Zschäpe aus: Die inzwischen unter anderem wegen zehnfachen Mordes verurteilte Zschäpe soll S. Liebesbriefe geschrieben haben, angeblich verband die beiden eine Brieffreundschaft.

    Sichergestellte Waffen und ein Schild der Neonazi-Gruppe „Combat 18“: 2020 wurde die Vereinigung verboten.
    Sichergestellte Waffen und ein Schild der Neonazi-Gruppe „Combat 18“: 2020 wurde die Vereinigung verboten. © dpa | Horst Pfeiffer

    Vorbestraft: Robin S. wurde nach einem Raubüberfall verurteilt

    Der Mann, dessen Wohnung in Castrop-Rauxel 2020 Teil einer Razzia gegen „Combat 18“ war, wurde 2007 vom Dortmunder Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Dabei ging es letztlich nur am Rande um seine politische Gesinnung. Er hatte eine Supermarktfiliale überfallen und einen tunesischen Kunden niedergeschossen.

    Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen die Fortführung von „C18“ „wegen der besonderen Bedeutung des Falles“ übernommen und zeitweilig gegen insgesamt 21 Beschuldigte geführt. Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche Mitglieder wurden im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Gegen die vier, die im Fall der Zulassung der Anklage bald vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stehen könnten, ermittelte Karlsruhe wegen ihrer „zentralen Rolle“ selbst weiter.

    Die Angeschuldigten befinden sich derzeit auf freiem Fuß.