Wuppertal. Über das Wochenende ist der Amoktäter von Wuppertal näher untersucht worden. Das Kurzgutachten bringt noch keine Gewissheit.
Der Amoktäter von Wuppertal leidet vermutlich an einer psychischen Erkrankung. Eine „kurzgutachterliche Stellungnahme“ liefere Anhaltspunkte dafür, sagte Staatsanwalt Patrick Penders am Mittwochmittag. Das sei aber nicht ausreichend dafür, statt des Haftbefehls die Unterbringung in einer Psychiatrie oder Forensik zu beantragen, so Penders. Der Verdacht auf eine solche Erkrankung bestand schon seit dem Tat-Tag.
Der Angeklagte lasse sich auch nicht zu dem Thema ein, sagte der Staatsanwalt aus Düsseldorf. Wenn sich das ändere, könne es mit einem abschließenden Gutachten schnell gehen. Ansonsten handele es sich bis auf Weiteres um ein Puzzlespiel. Der Täter hatte am Donnerstagvormittag vergangener Woche in einem Pausenraum des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums vier Mitschüler „völlig unvermittelt“ mit einem Klappmesser angegriffen und verletzt. Drei Schülerinnen erlitten einen Schock. Schwer bewaffnete Einsatzkräfte der Polizei riegelten die Schule ab und durchsuchten sie. Sie entdeckten den 17-Jährigen Deutsch-Türken später allein in dem Aufenthaltsraum, wo er ruhig saß.
Täter war bis dahin polizeilich nicht bekannt
Er hatte sich selbst mit Stichen in die Brust verletzt, das Messer aber inzwischen weggelegt. Als er die Polizisten sah, sei er „wieder in einen Erregungszustand geraten“, wie es hieß, habe angegriffen und gerufen, er wolle von der Polizei erschossen werden. Sie konnte ihn aber ohne Schüsse überwältigen und festnehmen.
Spezialeinheiten durchsuchten anschließend das Gebäude nach Mittätern oder versteckten Waffen, es fand sich aber nichts mehr. Der verletzte Täter wurde unter Bewachung in ein Krankenhaus verlegt. Er galt als „guter Schüler“ und war bis dahin polizeilich nicht aufgefallen.
Die vier Jugendlichen, die er verletzt hatte, hatten noch an demselben Tag das Krankenhaus wieder verlassen können. Ein Richter erließ am Freitag Haftbefehl gegen den 17-Jährigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in jeweils zwei Fällen. Der bleibt nun bis auf Weiteres in Kraft.