Düsseldorf. Die Gesundheitsversorgung wird teurer. Die AOK Rheinland-Hamburg erhöht den Zusatzbeitrag für mehr als drei Millionen Versicherte.

Ab 1. Januar 2024 steigt der Zusatzbeitrag auf 2,2 Prozent, wie die Kasse am Mittwochabend mitteilte. In diesem Jahr hatte er noch bei 1,8 Prozent gelegen. Wie der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der 2023 bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens lag, wird auch der Zusatzbeitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Die Bemessungsgrenze für diese Beiträge steigt in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2024 allgemein von maximal 4987,50 auf maximal 5175 Euro.

AOK: 10 Milliarden fehlen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Mit Blick auf das für 2024 erwartete Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung forderten die Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK in einer Mitteilung von der Politik erneut eine „nachhaltige Konsolidierung der Finanzlage“. Allein das Ausbleiben der von der Ampel-Regierung angekündigten höheren Beitragszahlungen für Bürgergeld-Beziehende sorge dafür, dass der GKV 10 Milliarden Euro im Jahr fehlten.

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Eine Lücke von 3,2 Milliarden Euro

Auch bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige würden gesetzlich Versicherte vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Der Schätzerkreis rechne im kommenden Jahr mit einer Lücke von 3,2 Milliarden Euro zwischen den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den Ausgaben, die von den gesetzlichen Krankenkassen über Zusatzbeiträge ausgeglichen werden müsse.

Besondere Belastung für die Versicherten und für die Arbeitgeber

„In wirtschaftlich angespannten Zeiten ist jede Erhöhung eine besondere Belastung für die Versicherten und für die Arbeitgeber“ räumte Wolfgang Ropertz ein, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite der AOK Rheinland/Hamburg. Es sei „nicht solidarisch, dass unsere Beitragszahlerinnen und Beitragszahler versicherungsfremde Leistungen allein tragen müssen.“ Man brauche eine dauerhafte Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Steuermittel, um die steigende Beitragssatzspirale zu stoppen und die Sozialabgabenquote zu senken.