Ruhrgebiet. Der neue Bußgeldkatalog beschert den Städten in NRW Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Hier wurde am häufigsten geblitzt.

Elf Städte in NRW haben 2022 zusammen knapp 46 Millionen Euro durch Blitzer-Bußgelder eingenommen. Das ergab die diesjährige Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter den 150 größten Städten Deutschlands. Damit entfallen auf Nordrhein-Westfalen circa 34 Prozent der gesamten Blitzereinnahmen in Höhe von 135,5 Millionen, die die ausgewerteten Städte kassiert haben.

Die stark gewachsenen Einnahmen dürften nach Einschätzung des DAV im Wesentlichen auf die Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im November 2021 zurückzuführen sein. Seitdem müssen Autofahrer und Autofahrerinnen für viele Vergehen im Straßenverkehr deutlich höhere Bußgelder zahlen, zum Teil sind sie fast um das Doppelte gestiegen. Insbesondere Temposünder werden stärker zur Kasse gebeten. Als Grund für die Erhöhung führt die Bundesregierung die Verkehrssicherheit an, hauptsächlich den Schutz von Radfahrern und Fußgängern.

75 Blitzeranlagen stehen allein Köln

Allein in Köln sind 75 Blitzanlagen im Einsatz. Sie haben der Stadt 2022 viel Geld beschert.
Allein in Köln sind 75 Blitzanlagen im Einsatz. Sie haben der Stadt 2022 viel Geld beschert. © dpa | Daniel Löb

Spitzenreiter in NRW bleibt Köln. Dort nahm die Stadt mit insgesamt 75 Blitzeranlagen im vergangenen Jahr 21,5, Millionen Euro ein, in Düsseldorf waren es 14,5 Millionen. Es folgen Remscheid (2,8 Mio. Euro), Paderborn (2,18 Mio. Euro), Lüdenscheid (1,05 Mio. Euro), Wesel (1,03 Mio. Euro) und Moers (1,31 Mio. Euro). Die Stadt Witten kassierte circa 750.000 Euro ein, Gladbeck immerhin noch rund 153.000 Euro.

Auch interessant

Insgesamt sind die Gesamteinnahmen der teilnehmenden Städte aus NRW im Vergleich zum Vorjahr von rund 25 Millionen Euro auf etwa 46 Millionen Euro gestiegen. Besonders bemerkenswert. In Witten und Lüdenscheid verdreifachten sich die Einnahmen. So stiegen sie in Lüdenscheid von 300.000 Euro auf 1,05 Millionen Euro. In Moers vervierfachten sich die kassierten Bußgelder sogar und stiegen innerhalb eines Jahres von 331.000 Euro auf 1,3 Millionen Euro – eine Steigerungsrate, mit der keine der anderen teilnehmenden Städte in Deutschland mithalten kann.

„Autofahrer sind nicht mehr gern gesehen“

„Der Trend der letzten Jahre setzt sich klar fort“, resümiert Dr. Daniela Mielchen, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. „Auch wenn viele Städte selbst keinen direkten Zusammenhang sehen wollen, wird neben dem neuen Bußgeldkatalog auch die zunehmend aggressive Verfolgung von Autofahrern, insbesondere durch die Städte, ihren Anteil gehabt haben. Autofahrer sind nicht mehr gern gesehen.“

In Rheinland-Pfalz kommen bereits Monocams zhum Einsatz, die vorbeifahrende Autos filmen und dabei feststellen können, ob jemand unerlaubt hinter dem Steuer telefoniert
In Rheinland-Pfalz kommen bereits Monocams zhum Einsatz, die vorbeifahrende Autos filmen und dabei feststellen können, ob jemand unerlaubt hinter dem Steuer telefoniert © dpa | Harald Tittel

Gut möglich, dass Bußgelder künftig noch öfter fließen. Denn während bisher vor allem Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße für Bußgeldeinnahmen geahndet werden, sollen nun auch Menschen zur Kasse gebeten werden, die hinter dem Steuer nicht vom Smartphone lassen können. Dafür gibt es mittlerweile Handy-Blitzer - spezielle Kameras, die vorbeifahrende Autos filmen. Stellt eine Künstliche Intelligenz fest, dass die Fahrer ein Handy halten, werden die Aufnahmen entsprechend ausgewertet. Ein Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz verlief bereits so erfolgreich, dass hier ein dauerhafter Einsatz geplant ist.

Kommt bald auch der Handy-Blitzer?

Auch interessant

Bislang sind die sogenannten Monocams zwar noch nicht deutschlandweit im Gebrauch, weil eine grundsätzliche Rechtsgrundlage noch aussteht. In Nordrhein-Westfalen ist laut Umfrage bisher kein Einsatz geplant. Sechs Städte gaben direkt an, dass sie sich den Gebrauch nicht vorstellen können, acht der Städte wollten oder konnten zum jetzigen Stand der Rechtslage noch keine Aussage treffen.

Insgesamt meldeten sich auf die Anfrage des DAV 53 der 150 kontaktierten Städte mit ausgefüllten Fragebögen zurück. Nur 36 davon erlaubten eine Auswertung ihrer Antworten, der Rest gab die Daten nicht zur Veröffentlichung frei.