Kreis Kleve. Apotheken erhalten Spielraum bei Bestellung von antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Wie lange die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve gilt.

Der Kreis Kleve informiert über eine NRW-weite Umsetzung eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Öffentliche Apotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen nach einem entsprechenden Erlass des Landes die betroffenen Arzneimittel selbstständig aus dem EU-Ausland auch ohne konkrete Verschreibung für Kunden bestellen und einen Vier-Wochen-Vorrat anlegen.

Apotheken können einen Vier-Wochen-Vorrat anlegen

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In der Allgemeinverfügung des Kreises Kleve heißt es: „Die Bestellung der betreffenden Arzneimittel durch die Apotheken kann erfolgen, ohne dass der jeweiligen Apotheke zu diesem Zeitpunkt eine Bestellung einer einzelnen Person und eine Verschreibung für das betreffende Arzneimittel vorliegen. Eine Bevorratung der betreffenden Arzneimittel kann in angemessenem Umfang bis zu einem 4-Wochenvorrat, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Kunden der Apotheke, erfolgen. Diese Ausnahme gilt nur für Arzneimittel, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bezogen werden.“

Die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve tritt voraussichtlich am Freitag, 26. Mai, in Kraft und gilt bis zum Ende des laufenden Jahres.