Essen. Mehrfach und brutal soll der Gladbecker die zwölfjährige Tochter seiner Freundin missbraucht haben. Zehn Jahre liegt der Fall zurück.

Ein wahres Martyrium musste die anfangs zwölfjährige Gelsenkirchenerin erleiden, wehrlos den sexuellen Handlungen des Freundes ihrer Mutter ausgeliefert. So zumindest behauptet es die Anklage der Essener Staatsanwaltschaft. Seit Mittwoch muss sich ein 44 Jahre alter Gladbecker vor dem Landgericht Essen verantworten. Bisher hat er die Vorwürfe bestritten.

Die Beweislage ist schwierig. Fünf Verhandlungstage hat die XXIV. Jugendschutzkammer angesetzt, um die Vorwürfe zu klären. Denn die mutmaßlichen Taten liegen zehn Jahre zurück. Die damals Zwölfjährige soll zwar schon vor langer Zeit ihrer Mutter von einem sexuellen Missbrauch erzählt haben, diese habe ihr aber keinen Glauben geschenkt.

Sechs Wochen in U-Haft

Jahre später soll sie dann nach Gesprächen mit ihrem Freund Anzeige bei der Polizei erstattet haben. 2019 durchsuchten die Beamten die Gladbecker Wohnung des Angeklagten Für etwa sechs Wochen kam er in Untersuchungshaft, danach aber auf freien Fuß. Seit 2020 ist der Haftbefehl sogar aufgehoben.

Die Anklage beruht auf den Angaben der mittlerweile 22 Jahre alten Frau. Sie schildert recht detailreich, dass der Gladbecker vor zehn Jahren mehrfach in der Gelsenkirchener Wohnung ihrer Mutter übernachtet und dann auch ihr Kinderzimmer aufgesucht habe. Dort habe er sie gegen ihren Willen sexuell missbraucht. Die Anklage spricht konkret von vier Fällen.

Mit Rasierklinge am Bein verletzt

In einem dieser Fälle habe der Mann sie auch mit einer Rasierklinge am Bein verletzt. Damit habe er wohl erreichen wollen, dass sie nichts von seinen Taten erzählt. In einem anderen Fall habe er eine glühende Zigarette auf ihrer Brust ausgedrückt.

Nach der Anzeigenerstattung hatte die Polizei nicht nur die Wohnung des Gladbeckers durchsucht, sondern auch die der Mutter des Mädchens in Gelsenkirchen. Dort stellte sie einen Computer sicher, auf dem sich zahlreiche kinderpornographische Dateien befanden. Obwohl der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr mit der Mutter zusammen war, ist die Staatsanwaltschaft sicher, dass er diese Aufnahmen heruntergeladen hatte.

Der Angeklagte bestreitet

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte jegliche Schuld von sich gewiesen. Wie er sich am Mittwoch vor Gericht verhalten hat, wird zunächst nicht bekannt. Schon die Anklage wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgelesen. Rechtsanwalt Thomas Wings, der den Angeklagten verteidigt, kündigte vor der Sitzung an, dass sein Mandant sich nicht äußern werde.

Das Gericht muss jetzt prüfen, ob die Taten dem Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Objektive Sachbeweise fehlen offenbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die junge Frau es abgelehnt hat, sich von einer Glaubwürdigkeitsgutachterin untersuchen zu lassen. Das ist zwar ihr gutes Recht, verbessert die Erkenntnismöglichkeit der Strafkammer aber nicht.

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