Bochum. Doch Sicherungsverwahrung: Das Landgericht Bochum hat auch im neuen Verfahren die Strafe gegen Marvins Peiniger nicht entschärft. Die Gründe.
Es bleibt dabei: Auch nach einem neuen Urteil gegen den Mann aus Recklinghausen, der dem Duisburger Jungen Marvin über Jahre sexuelle Gewalt angetan hatte, muss der heute 47-Jährige für neun Jahre in Haft – wahrscheinlich aber länger. Denn die 3. Strafkammer des Landgerichts Bochum bestätigte im Revisionsverfahren auch die anschließende Sicherungsverwahrung.
Dem Bundesgerichtshof war es in seiner Entscheidung im Sommer vergangenen Jahres nicht um das Strafmaß gegangen, sondern nur um die Begründung: Die 8. Große Strafkammer in Bochum hatte im September 2021 nach fast zweijähriger Verhandlung entschieden, dass der Täter auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe zunächst nicht freikommen solle. Diese Sicherungsverwahrung hatten die Richter vor allem damit begründet, dass der Angeklagte in seiner Einlassung die Schuld Marvin zugeschoben und sogar die Rollenverteilung zwischen Täter und Opfer umgekehrt habe.
Prognose: Der Verurteilte bleibt gefährlich
Das aber, befand der 4. Strafsenat des BGH, sei eine zulässige Verteidigungs-Strategie gewesen und dürfe nicht als Beweis dafür dienen, dass der Täter weiterhin gefährlich bleibt. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung war das Verfahren Ende Januar deshalb neu aufgerollt worden. Am Freitag hat die neue Strafkammer nun entschieden: Die Sicherungsverwahrung bleibt.
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Als Begründung nannten die Richter wie im ersten Urteil den „Hang zu gefährlichen Straftaten“ sowie „ein ausgeprägtes pädosexuelles Interesse“. Der Angeklagte habe über einen langen Zeitraum und in hoher Frequenz seinem Opfer sexuelle Gewalt angetan. Wie die damalige Prozessgutachterin erklärt hatte, sei damit zu rechnen, dass der Recklinghäuser wieder straffällig werde. Auch aus der Tatsache, dass der 47-Jährige schon einschlägig vorbestraft und während seiner Bewährungszeit wieder straffällig geworden war, ergebe sich eine ungünstige „Gefährlichkeitsprognose“. Eine Therapie hat der Verurteilte bislang nicht begonnen, die Kammer sprach deshalb von „fehlender Auseinandersetzung mit seinen sexuellen Neigungen“. Die Schuldzuweisungen an das Opfer tauchen im neuen Urteil nicht mehr auf.
Polizisten fanden Marvin in einem Kleiderschrank
In seiner Einlassung im ersten Verfahren hatte der Mann behauptet, der Junge habe ihn manipuliert, er habe sich nicht gegen ihn wehren können. Dass er den Anfangs 13-Jährigen aus einer Jugendeinrichtung in Oer-Erkenschwick fast 1000 Tage in seiner Wohnung versteckt und sich beinahe jede Nacht an ihm vergangenen hatte: „Alles Marvins Idee.“ Die Polizei fand den Jugendlichen zufällig, als sie bei dem Vorbestraften kinderpornografisches Material suchte – Marvin, verwahrlost und verstört, hatte sich in einem Kleiderschrank versteckt.
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Inzwischen ist der junge Mann volljährig, laut seiner Anwältin „auf einem guten Weg“. Er ist damit beschäftigt aufzuarbeiten, was ihm widerfahren ist. Vor dem neuerlichen Verfahren hatte Marvin, der das erste Urteil erleichtert aufgenommen hatte, Angst gehabt. Aussagen musste er, anders als eine Reihe anderer Zeugen, diesmal nicht. Vor allem die Sicherungsverwahrung, die nun bestätigt wurde, war ihm wichtig gewesen: „Damit er keinem mehr etwas antun kann.“