Wuppertal/Düsseldorf. Ein Elfjähriger drangsaliert seine Mitschüler. Die Wuppertaler Schule wirft ihn raus – das Verwaltungsgericht hält das für rechtens.

Ein elfjähriger Schüler ist zu Recht von einer Realschule in Wuppertal verwiesen worden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute entschieden und damit einen Eilantrag der Eltern des Schülers gegen die Schulentlassung abgelehnt.

Die Einschätzung der Schule, dass der Schüler durch wiederholtes Fehlverhalten die Rechte anderer ernstlich gefährdet und auch verletzt hat, sei aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Die Schule habe Unterlagen vorgelegt, in denen das Fehlverhalten des Schülers dokumentiert sei.

Den Schulfrieden erheblich gestört

Der Junge hat demnach den Schulfrieden „erheblich gestört“. So habe er mehrere Mitschüler zu unterschiedlichen Gelegenheiten beleidigt, bedroht und geschlagen, unter anderem in den Bauch. Mit einer Wasserflasche habe er auf den Kopf und auf die Beine von Mitschülerinnen eingeschlagen. Einen weiteren Mitschüler habe er gar mit dem Tode bedroht. Außerdem habe er eine Mitschülerin sexuell beleidigt.

Massive Regelverstöße im Unterricht

Die sofortige Schulentlassung, so das Gericht, „ist gerechtfertigt und geboten, um weiteres Fehlverhalten des Schülers und Gefährdungen der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitschüler auszuschließen.“ Bereits in der Vergangenheit sei der Schüler mit einer Vielzahl massiver Regelverstöße im Unterricht und Gewalttätigkeiten aufgefallen. Weder ein Verweis, ein Ausschluss vom Unterricht oder der Androhung der Schulentlassung hätten sein Verhalten positiv verändert.

Die Eltern des Schülers seien den Vorwürfen nicht mit inhaltlicher Substanz entgegengetreten. Versuche der Eltern, der Schule vorzuwerfen, gegen ihren Sohn Druck aufgebaut und etwa kindliche Schmeicheleien als sexuelle Belästigungen gewertet zu haben, könnten die Rechtmäßigkeit der Entlassung nicht in Frage stellen, schrieb das Verwaltungsgericht.