Essen. Ein mutmaßliches Mitglied eines illegalen „Hawala-Rings“ muss auf Hartz IV verzichten. Gegen den Mann läuft auch ein Strafverfahren.

Ein mutmaßliches Mitglied eines illegalen sogenannten „Hawala-Rings“ muss vorerst weiter auf Hartz IV-Leistungen verzichten. Das Landessozialgericht (LSG) in Essen hat mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Beschwerde des Familienvaters im Rechtsstreit um die Streichung seiner Bezüge zurückgewiesen. Zuvor hatte schon das Düsseldorfer Sozialgericht die Forderung des Mannes im Eilverfahren abgewiesen.

Gegen den 59-Jährigen läuft parallel ein Strafverfahren. Er soll demnach seit 2016 Mitglied eines internationalen Netzwerkes sein, das Bargeld illegal zwischen Deutschland, Syrien und der Türkei transferiert hatte. Der Mann soll unter anderem als Geldbote eingesetzt worden sein.

Geld aus Düsseldorfer Wohnung beschlagnahmt

Bei einer Durchsuchung seiner Düsseldorfer Wohnung hatte die Polizei bei ihm 16 300 Euro beschlagnahmt. Außerdem wurden drei Konten entdeckt, von denen dem Jobcenter Düsseldorf nur eines bekannt war. Als das Jobcenter daraufhin die Leistungen für den Familienvater mit vier Kindern strich, hatte er Klage erhoben.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie seien unklar, es bestünden Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit. Es sei daher nicht angemessen, die Behörde per einstweiligem Rechtsschutz zur vorläufigen Weiterzahlung von Hartz IV zu verpflichten, entschied das Gericht. Wenn der Mann in dem sich nun anschließenden Hauptsacheverfahren diese Zweifel ausräumen könne, werde er auch wieder Hartz IV bekommen - auch rückwirkend, sagte ein Gerichtssprecher.

(dpa)