Ruhrgebiet. Immer mehr Supermärkte in NRW lassen die zulässige Parkzeit per Video überwachen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Ein Beispiel aus Dortmund.

Auf immer mehr Supermarktparkplätzen im Land wird die Einhaltung der erlaubten Parkzeit mit Hilfe von Videokameras überwacht. Die Marktbetreiber sind begeistert, mancher Autofahrer ist es nicht.

Uli Budnik, Betreiber von „Rewe Homberg & Budnik“ in Dortmund, hat es lange Zeit im Guten versucht. Er hat geredet, hat erklärt, hat Kunden gebeten, nur auf den Parkplätzen vor seinem Markt zu parken, so lange sie bei ihm einkaufen. „Höhnisch angelacht“ hätten ihn viele der Angesprochenen, manch einer sei auch ausfallend geworden.

„Die Parkscheibe kann jeder mal vergessen“

Geparkt haben sie weiter vor dem Geschäft. Stundenlang, manchmal ein paar Tage am Stück. Zum Shopping in die City oder zum BVB-Spiel ins Stadion sind sie mit dem Bus gefahren, manche sogar zwecks Start in den Urlaub zum Flughafen. „Für die Leute, die einkaufen wollten“, sagt Budnik, „war irgendwann kein Platz mehr da.“ Umsatzfördernd ist so etwas natürlich nicht.

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Also hat er sich zusammengesetzt mit den Verantwortlichen von den Nachbarn Aldi und Rossmann. „Irgendetwas mussten wir ja machen.“ Parkscheibenpflicht wollte Budnik nicht haben. „Mal ehrlich, die kann jeder mal vergessen. Dann ist der Ärger gleich wieder groß.“

Bodensensoren lassen sich angeblich überlisten

Kameras nehmen die Kennzeichen auf.
Kameras nehmen die Kennzeichen auf. © picture alliance / dpa | Marc Tirl

Bodensensoren, die sich einschalten, wenn ein PKW über ihnen parkt und die Standzeit aufzeichnen, wären eine Alternative gewesen. Auch nicht ideal, findet der Dortmunder. „Am Ende muss ja auch immer ein Kontrolleur kommen und ein Knöllchen hinter die Windschutzscheibe klemmen.“ Außerdem, weiß der Kaufmann, „lassen diese Sensoren sich austricksen.“ Also blieb nur eines: „Eine Firma mit der Videoüberwachung beauftragen“, sagt Budnik und hat mittlerweile festgestellt: „Das funktioniert.“

Auch wenn es eigentlich gar keine Videoüberwachung ist. „Kennzeichenerfassung“ sagt Sami Issa, Geschäftsführer der Dortmunder Firma „Loyal Parking“ lieber. Und dieses Wort nutzt auch der Düsseldorfer Anbieter „Fair Parking“. Weder Auto noch Fahrer werden nach Aussage der Anbieter erfasst, erst recht nicht, welche Geschäfte die Insassen besuchen. „Das interessiert uns ja auch gar nicht“, sagt Issa. „Uns interessiert nur die Parkzeit.“

Überschreitung kostet bis zu 30 Euro

Um sie zu ermitteln, werden Kameras an Laternen, Pfosten und Fassaden so angebracht, dass die Nummernschilder bei der Ein- wie bei der Ausfahrt aufgenommen werden. Ist die Zeit dazwischen länger als die erlaubte Parkzeit, die meist zwischen 90 und 120 Minuten liegt, gibt es ein privates „Knöllchen“. Dessen Höhe variiert je nach beauftragter Firma. Bei Loyal Parking, das diese Art der Kontrolle als eines der ersten Unternehmen angeboten hat, beträgt es 30 Euro, bei „Fair Parking“ knapp 25 Euro.

Natürlich sind die Betroffenen nicht begeistert, wenn ihnen ein privater Strafzettel ins Haus flattert. „Es gibt Leute, die kommen ins Geschäft und beschweren sich, bestätigt Budnik. Und viele haben die tollsten Ausreden. Verquatscht, Wagen nicht angesprungen, plötzliche Übelkeit. Der Kaufmann ist eigentlich der falsche Ansprechpartner. „Der Rewe-Markt hat mit den Knöllchen nichts zu tun, man muss sich an den Dienstleister wenden. Bei echten Problemen vor Ort aber, da helfen wir natürlich.“

Schilder müssen unübersehbar sein

Manche Märkte setzen auch auf Bodensensoren zur Überwachung
Manche Märkte setzen auch auf Bodensensoren zur Überwachung © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

In den ersten Wochen nach Einführung der Regelung gibt es oft Aufregung, weiß Loyal Parking Geschäftsführer Sami Issa. Und manch einer pocht dabei auch auf den Datenschutz. „Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) erhält viele Beschwerden zu dem Thema“, bestätigt LDI-Sprecher Daniel Strunk. Bei nachvollziehbarer Begründung aber. so der Sprecher weiter, könne eine Kfz-Kennzeichenerfassung zur Parkraumbewirtschaftung „im Interesse der Inkassosicherheit“ datenschutzrechtlich zulässig sein – sofern einige Regeln beachtet werden.

Um überhaupt privat kassieren zu können, muss auf einer ausreichenden Zahl von Schildern unübersehbar auf die Überwachung hingewiesen werden. Und wenn die Parkzeit nicht überschritten wird, sind die Daten so schnell wie möglich, maximal aber nach 72 Stunden, zu löschen. Auflagen, die nach eigener Aussage Loyal Parking als auch Fair Parking erfüllen. Ihre Methoden, versichern beide Anbieter, seien „DSGVO-konform und DEKRA-geprüft“.

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Das System hat sich bewährt, sagt Issa und spricht von wachsender Nachfrage, ohne Zahlen der videoüberwachten Parkplätze zu nennen. Bei Fair Parking bewegt sich die Zahl in NRW derzeit im „mittleren zweistelligen Bereich“. Budnik würde das System jederzeit wieder einführen. „Die Dauerparker sind weg. Und die Kunden finden endlich wieder einen Parkplatz.“