Dortmund. Nur einmal die Woche oder jeden Tag möglich? Warum es immer noch Verwirrung um die kostenlosen Corona-Schnelltests gibt.
Martina Wagner (Name geändert) aus Dortmund ist überrascht. Am Mittwoch war sie in der Apotheke ihres Vertrauens, um einen Corona-Schnelltest machen zu lassen. Sie wolle, teilte sie der Mitarbeiterin dabei mit, schon einmal einen Termin für den kommenden Samstag machen. „Zur Sicherheit, weil ich meinen Vater besuchen will.“
Apotheke wollte 29,90 Euro für zweiten Test in einer Woche
Das könne sie gern machen, so die Angestellte der Apotheke. Aber einen zweiten Test innerhalb einer Woche müsse die Kundin selber zahlen – 29,90 Euro koste das dann. Das sei „im Gesetz“ so geregelt. „Und die Krankenkassen erstatten das auch nicht.“
Warum sollten sie auch? Sie haben mit der Bezahlung der Tests nämlich gar nichts zu tun. Erstattet werden die Tests vom Bund, der das Geld dafür aus dem Gesundheitsfonds nimmt. 18 Euro gibt es pro Test für Zentren oder Apotheken, Ärzte bekommen drei Euro mehr. Die Abrechnungen übernehmen die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Wichtig ist das Wörtchen „mindestens“
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Das mit den Krankenkassen sei Unsinn, räumt der Chef der Apotheke ein. Aber ein und dieselbe Person zweimal in einer Woche zu testen, gehe tatsächlich nicht. „Das ist beim Start der Testmöglichkeiten gesagt worden und mir ist auch nichts anderes bekannt.“ Vielen Ärzten übrigens auch nicht.
Trotzdem stimmt es nicht. Denn in der Corona-Testverordnung des Bundes steht nicht „ein Test“ , sondern ein Test „mindestens einmal pro Woche“ – sofern genügend Tests da sind. Theoretisch könnte man sich also jeden Tag testen lassen. „So ist es“, sagt auch Andreas Daniel, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Und er stellt auch klar, dass man keine Krankenkassenkarte für einen solchen Test benötigt.
Krankenkassenkarte wird nicht zwingend benötigt
„Danach wird nur oft nur gefragt, weil sich mit den Karten ganz einfach die Personalien elektronisch erfassen lassen, Und Personalien sind wichtig. Denn im Falle eines positiven Testergebnisses müssen nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Gesundheitsämter informiert werden. „Man kann sich bei so einem Test aber auch anders ausweisen“, stellt Daniels klar.
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In ersten Entwurf sei in der Testverordnung tatsächlich noch von einem Test pro Woche die Rede gewesen, sagt Nina Grunsky, Sprecherin der Apothekenkammer Westfalen-Lippe. „Das hat sich dann geändert, und das haben wir unseren Mitgliedern auch geschrieben.“ Bei der Masse der Nachrichten, die in den vergangenen Woche unterwegs gewesen sei, fürchtet sie, habe mancher Apotheker diese Änderung möglicherweise übersehen.