Düsseldorf. Bordellbetreiber und Prostituierte dürfen ihre Dienste trotz Corona vorläufig wieder anbieten. Dafür hat NRW detaillierte Regeln aufgestellt.
Lüften, Händewaschen, und immer schön einzeln: Nordrhein-Westfalen hat nun auch für Bordelle und Prostituierte Corona-Regeln aufgestellt. Sie finden sich in der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung - und sind recht detailliert.
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Das Land schreibt darin unter anderem vor, dass nur „Einzelkontakte“ angeboten werden dürfen: „Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.“ Corona und Gruppensex, das geht nach wie vor nicht zusammen. Auch sei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten „ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten“.
Beide Seiten müssen sich gründlich die Hände waschen oder desinfizieren
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Umfangreich sind auch die Regelungen, die für die Zeit direkt nach dem Kundenkontakt gelten. Etwa müssen die Räume, in denen sexuelle Dienstleistung erbracht wurden, für 15 Minuten gelüftet werden. Zudem wird beiden Seiten auferlegt, sich vorher und nachher die Hände zu waschen, beziehungsweise zu desinfizieren.
Von Prostituierten oder Bordellbetreibern gestellte Bettwäsche muss nach jedem Kunden gewechselt werden. Ähnliches gilt für die Outfits: „Bei der Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt und/oder gereinigt werden.“
OVG: Untersagung sexueller Dienstleistungen nicht mehr verhältnismäßig
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Hintergrund für die nun aufgestellten Hygieneregeln ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Es hatte entschieden, dass Bordellbetreiber und Prostituierte ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise in NRW vorläufig wieder anbieten dürfen. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig.
Die Landesregierung hatte zunächst mit dem Beschluss gehadert - sie sah etwa Probleme bei der Nachverfolgung von Kontakten. „Die Kontaktnachverfolgung ist in einem Bereich, wo es ein Stück weit um Diskretion geht, schwierig“, hatte der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) erklärt.
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Auch das wurde nun geregelt: Kunden müssen demnach ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer hinterlassen, die von den Prostituierten oder Bordellbetreibern vier Wochen lang vertraulich aufbewahrt werden sollen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, wird rausgeschmissen
Generell gilt dabei: Wer sich nicht an die Regeln hält, wird rausgeschmissen. Es heißt strikt: „Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der vorstehenden Regeln bereit sind, sind abzuweisen und ihnen ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.“ Damit wären ihnen die Türen der Bordelle kurz nach der Wiedereröffnung direkt wieder verschlossen. (dpa)