Dortmund. Ralf H. (54), der angeklagt ist, vor 27 Jahren eine Dortmunder Schülerin getötet zu haben, ist auf freiem Fuß. Das OLG hob die U-Haft auf.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm gab heute bekannt, dass der Mann, der die 16-jährige Schülerin Nicole Schalla vor 27 Jahren getötet haben soll, sofort aus der Untersuchungshaft entlassen werden müsse. Die besonderen Voraussetzungen für eine Fortdauer der U-Haft über neun Monate hinaus, lägen nach mehreren Verzögerungen im Verfahren nicht mehr vor. Ralf H. sitzt mittlerweile seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Er beteuert seine Unschuld, Indizien wie DNA-Spuren sprechen gegen ihn.

Der Angeklagte Ralf H. am 17.12.2018 im Landgericht Dortmund.
Der Angeklagte Ralf H. am 17.12.2018 im Landgericht Dortmund. © André Hirtz / FUNKE Foto Services | André Hirtz

Der Prozess, der im August beginnen soll, muss wegen der langfristigen Erkrankung einer Richterin komplett neu aufgerollt werden. Laut Strafprozess-Ordnung darf ein Verfahren maximal zwei Monate wegen einer Erkrankung ruhen. Danach muss die kranke Richterin ersetzt werden.