Essen. Hotels und Gaststätten dürfen ab 11. bzw. 21. Mai wieder für Gäste öffnen. Ihnen dürfte auch helfen, dass Urlaub in NRW wieder möglich wird.
Sie gehören zu den besonders Leidtragenden der Corona-Krise: Bar- und Café-Betreiber, Kneipiers, Restaurant-Besitzer und Hoteliers: Sie alle haben in den vergangenen Wochen des Lock-Downs hohe Einbußen erlitten, schließlich durften sie keine Gäste empfangen.
Das soll sich ab Montag, 11. Mai, ändern: Dann sollen Gaststätten unter Auflagen wieder öffnen können, Hotels folgen an Christi Himmelfahrt, 21. Mai. Wie genau diese aussehen sollen, will NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Donnerstag mitteilen. Da die Kontaktbeschränkungen, Hygiene- und Distanzmaßnahmen aber mindestens bis zum 5. Juni gelten, ist eine Rückkehr zum Alltagsbetrieb noch in weiter Ferne.
Abstands- und Hygieneregeln sowie Kontaktbeschränkungen müssen umgesetzt werden
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So dürfen in NRW ebenfalls ab 11. Mai zwar wieder Angehörige aus zwei Haushalten zusammen kommen. Zudem ist auch erlaubt, dass sich Bürger mit „zwei haushaltsfremden Personen“ treffen. In der Praxis bedeutet das jedoch einen sehr begrenzten Kreis derer, mit denen man überhaupt wieder ins Restaurant oder in eine Bar gehen kann.
Ganz zu schweigen von den Abstands- und Hygieneregeln, die auch von den Hotels und Gaststätten eingehalten werden müssen. Die Tische in Bars und Restaurants werden also deutlich auseinander gerückt werden müssen, wenn die ersten Gäste am Montag wieder bewirtet werden sollen.
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Hoffnung geben dürften vielen Gastronomen die zeitgleich in Kraft tretenden Lockerungen für den Tourismus in Nordrhein-Westfalen: Innerhalb des Bundeslandes ist das Verreisen aus touristischen Zwecken ab 11. Mai wieder erlaubt: Ferienwohnungen innerhalb des Bundeslandes dürfen ebenso wieder bezogen werden wie Hotelzimmer. Deutsche Campingplätze erleben schon jetzt einen Ansturm. Und auch die für den Tourismus so wichtige Infrastruktur darf ihren Betrieb ab Montag wieder hochfahren: Schifffahrtsanbieter, Fahrrad- und Bootsverleiher zum Beispiel.
Hotel- und Gaststättenverband NRW „atmet auf“
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In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der NRW-Ableger des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) erleichtert: „Wir atmen auf, dass wir endlich einen Termin haben, auf den wir lange gewartet haben. Wir haben aber ebenso gehofft, dass es neben einem Lockerungstermin auch die Zusage für ein Rettungspaket für die Branche geben würde“, so Dehoga-NRW-Präsident Bernd Niemeier.
Nachdem der Termin nun feststehe, gehe es um das Wie: „Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir natürlich, dass es Mindestabstände geben wird und dass die hygienischen Anforderungen verschärft werden, aber wie sie konkret aussehen und ob es darüber hinaus noch weitere Regularien geben wird, ist unklar“, so Bernd Niemeier. An der Forderung nach einem Rettungspaket für die Branche will der Verband festhalten.
Bundeskabinett beschließt Steuerleichterungen für Hotels und Gaststätten
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Dabei ist die Politik dem Gastgewerbe bereits ein Stück entgegen gekommen: Um die massiven finanziellen Einbußen im Hotel- und Gaststättengewerbe zu kompensieren, hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent erlassen. Sie gilt ab 1. Juli befristet für ein Jahr – und ausschließlich für Speisen. Vor allem den Betreibern von kleinen Bars und Kneipen, die nahezu ausschließlich vom Schankgeschäft leben, dürfte das kaum helfen.
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Zusätzlich finanziell entlastet werden sollen die Gastronomen durch eine Steuerbefreiung für Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden.
Inwieweit Lockerungen und die finanziellen Hilfen die Betriebe retten, wird abzuwarten sein. Trotz der Auszahlung von 3,8 Milliarden Euro Soforthilfe erwartet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) tausende Pleiten.