Wuppertal. Ein Vater soll seine Tochter (15) fremden Männern zum Missbrauch überlassen haben - als volljährige “Freundin“. Doch einer wurde misstrauisch.
Der Angeklagte bleibt im Hintereingang stehen, um den Kameras zu entgehen. Richter Karsten Bremer lässt es ihm durchgehen, obwohl die Verhandlung am Landgericht Wuppertal am Dienstagmorgen noch öffentlich ist. Der Mann um die Ecke soll seine Tochter, nur 15 Jahre alt, zum Sex mit fremden Männern gedrängt haben. Er bot das Mädchen im Internet an, so die Anklage, nicht im Darknet, sondern auf einer frei zugänglichen Handelsplattform; kostenlos - einfach, weil es ihn geil machte. Dabei soll er den acht Männern, die er auf seine Tochter losließ, vorgegaukelt haben, sie sei seine volljährige Freundin. Darum droht ihnen keine Strafe.
Die Fotografen sind fort, da tritt Guido H. ein, ein unförmiger Mann unter einer schlabbrigen Kapuzenjacke. Still setzt er sich, zeigt zögernd sein Gesicht: bleich, fast wächsern, die Augenringe wie geschminkt für Halloween, der Vollbart so ungepflegt wie die platt gelegenen Haare. Altenpfleger war der 50-Jährige bis zum Dezember, als er verhaftet wurde. Einer der Sexpartner, ein 41-jähriger Mann, hatte Anzeige erstattet, weil ihm das Treffen im Nachhinein merkwürdig vorkam. Die Ermittler durchsuchten die E-Mails und Chats des Vaters und fanden so die weiteren Männer. Zu zehn Treffen soll es insgesamt gekommen sein.
Er war interessiert an den Männern
Der Vater soll seine Tochter zum Konsum von Ecstacy und Alkohol ermutigt haben, gegen "sexuelle Unlust" und Erschöpfung, heißt es vom Gericht. Außerdem soll er ihr mit "erzieherischen Strafen" gedroht haben, sollte sie nicht gefügig sein. Handyentzug unter anderem. Guido H. lebte nach einer Scheidung allein mit seiner Tochter im Erdgeschoss eines zweigeschossigen Hauses in Wuppertal-Oberbarmen. Laut Gericht soll sein sexuelles Interesse den Männern gegolten haben, allerdings litt er an einer Potenzstörung. Nur wenn er zusah, wie Fremde seine Tochter missbrauchten, habe er sich "aktiv oder passiv Erregung und Befriedigung" verschaffen können.
Dem 50-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft nun die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vor. Maximalstrafe. 15 Jahre. Nur in einem der zehn ermittelten Fälle soll es nicht zum Missbrauch gekommen sein. Die Details sind nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Um das minderjährige Opfer zu schützen, schließt der Vorsitzende Richter Karsten Bremer die Öffentlichkeit von der Anklageverlesung aus und wohl auch von weiten Teilen der Beweisaufnahme, die auch Videos beinhaltet. Ein Urteil ist nach sechs Verhandlungstagen für den 30. April geplant. Der Angeklagte hat bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Und so sitzt er auch am Dienstagmorgen auf der Anklagebank, schweigend, mit regloser Miene.