Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Mittwoch nach mehrstündigen Verhandlungen darauf verständigt, Großveranstaltungen bis zum 31. August grundsätzlich zu untersagen. Dabei wurde nicht exakt festgelegt, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen ist.

Nach Angaben des Deutschen Schaustellerbundes (DSB) sind von den Beschränkungen bundesweit rund 5.000 Schaustellerfamilien betroffen, die ihr Geschäft im Hauptberuf ausübten. Insgesamt hingen 55.000 Arbeitsplätze direkt an dem Gewerbe.

Die Zahl der jährlichen Volksfeste in Deutschland wird auf rund 10.000 geschätzt.