Essen. Mit Nacktfotos hatte der 18-Jährige, Sohn eines mutmaßlichen Essener Clan-Chefs, eine junge Frau zum Sex gezwungen. Dafür gab es drei Jahre Haft.

Es blieb ruhig während der Urteilsverkündung, als der 18-Jährige das Strafmaß hörte. Auf drei Jahre Jugendstrafe wegen Vergewaltigung erkannte am Dienstag die V. Essener Strafkammer. Laut Urteil hatte der Angeklagte, Sohn eines mutmaßlichen Clan-Chefs aus der Familie Rammo, eine 19-Jährige mit Nacktfotos zum Sex gezwungen.

Im Grunde folgte das Gericht der Aussage der jungen Frau, auf der auch die Anklage basierte. Die 19-Jährige sei frei von Belastungstendenz und habe sehr konstant und detailreich ausgesagt, führte Richter Volker Uhlenbrock in der Urteilsbegründung aus.

Mit Nacktfotos 19-Jährige erpresst

Nach ihrer Aussage hatte sie in einer früheren Beziehung Nacktaufnahmen zugelassen, die irgendwie in den Besitz des ihr eigentlich unbekannten Angeklagten gekommen seien. Dieser habe sie am 15. September angerufen und sie zu einem Treffen in der nördlichen City aufgefordert. Ansonsten werde er die Fotos veröffentlichen.

Sie sei der Aufforderung gefolgt, hatte wohl gehofft, Schlimmeres abwenden zu können. Doch dazu kam es nicht. In einer Wohnung in der Nähe einer Shisha-Bar, die nach Erkenntnis des Gerichtes der Vater des Angeklagten betreibt, sei es zu dem Treffen gekommen. Dort habe der Angeklagte von ihr Sex gefordert und seine Drohung wiederholt, im Falle ihrer Weigerung die Nacktfotos zu veröffentlichen.

Tränen hielten ihn nicht ab

Die junge Frau hatte geweint, Abwehr gezeigt. Doch davon, so das Gericht, habe der Angeklagte sich nicht abhalten lassen. Es kam zum Geschlechtsverkehr.

Beim Anziehen soll der 18-Jährige auch eine Schusswaffe in seine Jacke gesteckt haben. Die habe aber nichts mit dem Sex zu tun, soll er der 19-Jährigen gesagt haben. Die trage er zum Schutz, weil er drei Monate zuvor von mehreren jungen Männern auf einem Schulhof verprügelt worden sei. Diese Tat hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Täter die Prügelei gefilmt und ins Internet gestellt hatten. Mehrere junge Männer sind deshalb bereits in erster Instanz verurteilt worden.

Tat sollte wiederholt werden

Richter Uhlenbrock ging in der Urteilsbegründung auf das Geständnis und die Entschuldigung des Angeklagten ein. Beides habe die Kammer strafmildernd berücksichtigt. Negativ vermerkte sie aber, dass der Angeklagte einige Zeit nach der Vergewaltigung bei der 19-Jährigen angerufen habe, um sie erneut mit den Fotos zu erpressen. Uhlenbrock sprach von einem "haarsträubenden Verhalten" nach der Tat.

Als Zeichen von Unreife wertete die Kammer die Aussage des Angeklagten, für ihn sei das Ganze eine Art "Tausch Bilder gegen Sex" gewesen. Auch diese Einschätzung habe zur Anwendung des Jugendstrafrechts bei dem 18-Jährigen geführt. Beruflich hat er noch nicht Fuß gefasst. Die Realschule habe er verlassen müssen, "weil er sich nichts mehr sagen ließ", sagte Uhlenbrock. Von der Hauptschule ging der Angeklagte mit Abschluss neunte Klasse, befand sich zuletzt vor seiner Inhaftierung im September in einem Jahrespraktikum.

Richter kritisiert Befragung durch Verteidiger

Kritisch sah die Kammer die Verteidigung von Rechtsanwalt Wolf Bonn. Dieser habe das Opfer in der nichtöffentlichen Vernehmung unnötig scharf befragt. Das habe sich aber später zum Glück gelegt.

Zum Schluss nahm der Richter erneut den Angeklagten und dessen Familie in den Blick. Dass die junge Frau eine gute Schülerin ist und lebenslustig, sagte er schon anfangs. Auch, dass ihr Lebensstil zu respektieren sei. Das sei beim Angeklagten in der Erziehung wohl nicht angekommen. Und gegen Ende fragte er ihn, was er denn dazu sagen würde, wenn so etwas seiner Mutter oder anderen Frauen in der Familie angetan werde.