Ruhrgebiet. Konzertticket oder Dauerkarte? Das sind die Spielregeln, wenn Veranstaltungen abgesagt werden oder man selbst nicht hin möchte.
Die wichtigsten Fragen rund um abgesagte Großveranstaltungen:
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Veranstaltung ausfällt?
Ja. Egal aus welchen Gründen zum Beispiel ein Konzert nicht stattfindet, sie haben ein Recht auf Erstattung. Dies gilt auch, wenn etwa ein Konzert verschoben wird und Sie am Ersatztermin nicht können, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage.
An wen muss ich mich wenden?
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Grundsätzlich ist der Veranstalter Ihr juristischer Ansprechpartner. Praktisch wickelt die Rückgabe aber meist die Vorverkaufsstelle ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, es zuerst hier zu probieren. Momentan dürfte jedoch vielerorts noch Unklarheit herrschen. Der größte Online-Tickethändler Eventim etwa bittet, vorerst keine Eintrittskarten zurückzusenden, bis die Modalitäten mit den verschiedenen Veranstaltern geklärt sind. Kunden würden per Mail informiert. Es gibt eine Unterseite, auf der man prüfen kann, ob ein Konzert ausfällt. Einerseits haben Sie Zeit: Ihr Anspruch verjährt erst in drei Jahren. Andererseits besteht das Risiko, dass Veranstalter Insolvenz anmelden.
Was, wenn die Veranstaltung stattfindet, ich aber nicht hingehen möchte?
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Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Sie sind auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.
Wie sieht es bei Dauerkarten aus, etwa für Fußballspiele?
Auch hier könne man „den Preis der einzelnen Veranstaltung ermitteln“, schreibt die Verbraucherzentrale. Der Kunde habe ihrer Ansicht nach ein Anrecht auf anteilige Erstattung für abgesagte Events – auch wenn in den AGBs etwas anderes steht. Der BVB etwa hat bereits angekündigt, das Geld für Dauerkarten anteilig zu erstatten. Tickets für „Geisterspiele“ natürlich auch.