Essen. Sie schlief bei einer Freundin. Doch da kam laut Anklage deren Mitbewohner und vergewaltigte die 14-Jährige. Jetzt begann der Prozess.

Unterschlupf bei einer Freundin hatte die 14-Jährige gefunden, fühlte sich sicher. Doch der Abend sollte laut Anklage mit einem Albtraum enden. Denn der 19 Jahre alte Mitbewohner der Bekannten soll das Mädchen vergewaltigt haben. Seit Dienstag muss er sich vor der V. Essener Jugendstrafkammer verantworten. Er bestreitet die Tat.

Die 14-Jährige lebt in einer Nachbarstadt von Essen. Mit Freunden war sie am Abend des 17. Dezember vergangenen Jahres in Essen unterwegs. Auf die Zeit achtete sie nicht. Gegen 23 Uhr merkte sie plötzlich, dass die letzte Bahn abgefahren war. Sie wusste nicht, wie sie nach Hause kommen sollte.

Bekannte ließ die 14-Jährige übernachten

Der Zufall half ihr. Sie traf eine flüchtige Bekannte mit deren Freund, die ihr einen Schlafplatz in ihrer Wohnung am Rand der Innenstadt anbot. Sie willigte ein. In der Wohnung legte sie sich im Wohnzimmer aufs Sofa, die beiden anderen zogen sich ins Schlafzimmer zurück.

Gegen ein Uhr nachts kehrte der Angeklagte zurück. Er teilt sich die Wohnung mit der Frau in einer Wohngemeinschaft und reagierte laut Anklage mit Freude auf den Gast im Wohnzimmer. Mit "Baby" und "Schatz" soll er die 14-Jährige angesprochen haben. Dass sie das ablehnte, soll er ignoriert haben.

Er soll ihr den Mund zugehalten haben

Laut Anklage drängte er sie aufs Sofa, zog erst sie und dann sich selbst aus. Er soll der 14-Jährigen auch den Mund zugehalten haben, damit das Pärchen im Schlafzimmer nichts hörte.

Immer wieder soll die 14-Jährige ihn abgewehrt und gesagt haben, dass sie das nicht wolle. Er habe sich aber unbeeindruckt gezeigt. Er werde ganz langsam machen, soll er gesagt haben. Und: Sie sei dann frei und keine Jungfrau mehr. Dann soll er sie vergewaltigt haben.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Vor Gericht weist der 19-Jährige die Vorwürfe der Anklage am Dienstag zurück. Er habe die 14-Jährige zwar in der Wohnung angetroffen, habe sich mit ihr aber nur unterhalten. Zu sexuellen Handlungen sei es nicht gekommen. Vieles trägt sein Verteidiger Ismail Cengiz aus Bremen vor. Er muss sich aber häufiger korrigieren, weil der aus dem Irak stammende Angeklagte ihm immer wieder neue Details nennt.

Belastet wird der Angeklagte durch DNA-Spuren, die an der 14-Jährigen sichergestellt wurden und einen sexuellen Kontakt belegen sollen. Um den Fall aufzuklären, hat die V. Strafkammer noch zwei weitere Prozesstage geplant.