Münster. Das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe könnten sich im Streit um Dieselfahrverbote außergerichtlich einigen. Im November beginnen Gespräche.

Im juristischen Tauziehen um Luftreinhaltepläne in Nordrhein-Westfalen zeichnen sich außergerichtliche Lösungen ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster kündigte am Donnerstag Vergleichsverhandlungen zwischen dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab dem nächsten Monat an. So soll am 27. November über den Luftreinhalteplan für die Stadt Essen und am 14. Januar über Dortmund und Bonn gesprochen werden.

Diese Treffen sollen nicht öffentlich sein. Am 11. und 12. Februar geht es dann mit Gesprächen zu den Plänen für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren weiter. Das gemeinsame Ziel sei, so das OVG, „baldmöglichst flächendeckend die Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreichen zu wollen“.

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Das OVG hatte im Juli und September bereits Urteile zu Aachen und Köln verkündet. Dabei war Aachen knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt. Für Köln ordnete das OVG keine Fahrverbotszone an, hielt aber vier streckenbezogene Fahrverbote für erforderlich.

Gericht hatte an die Streitparteien appelliert

Der 8. Senat hatte damals bereits an die Streitparteien appelliert, sich außergerichtlich zu einigen. Das Gericht hatte sich dafür auch als Vermittler angeboten. Dennoch hatte das Land nach dem Urteil zu Aachen fristwahrend Revision gegen die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.

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Bei dem Streit mit der DUH geht es auch darum, ob an bestimmten Stellen in NRW Dieselfahrverbote nötig sind, um die seit Jahren überschrittenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel einzuhalten. Bundesweit hat die DUH zahlreiche Verfahren zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne geführt. Nach einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gibt es in Hamburg ein Fahrverbot. Für andere Städte wie Stuttgart und Mainz klagte die DUH erfolgreich. (dpa)