Essen. ADAC und Minister warnen vor Ablenkung im Auto. Was ist erlaubt, was ist verboten? Was kosten Verstöße gegen die Vorschriften? Ein Überblick.

Hände weg vom Handy, appelliert der ADAC. Zumal das Wageninnere schon lange kein rechtsfreier Raum mehr ist. Was verboten und was erlaubt ist. Und in welchen Fällen man das nicht so genau sagen kann. Ein Überblick.

Mein Smartphone hat eine Freisprecheinrichtung. Darf ich damit während der Fahrt telefonieren?

Paragraf 23, 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät (...) nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird...“ Schahrzad Farnejad, Expertin für Verkehrsrecht in der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke kann es kürzer erklären: „Solange Sie das Handy nicht in die Hand nehmen: Grundsätzlich Ja.“

Was heißt denn benutzen?

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Gute Frage – oder wie Juristen sagen: „Es kommt darauf an“. Wobei das Wort „benutzen“ recht eng ausgelegt wird. Kurzes Tippen oder Wischen ist nicht grundsätzlich verboten, wenn das Handy in der Halterung ist. Übermäßiges Herumtippen oder Lesen von Nachrichten schon. Gerichte sehen das übrigens manchmal noch enger. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 2 Ss OWi 177/05), dass bereits das Ablesen der Uhrzeit vom Display verboten ist – allerdings nur, wenn man das Handy dafür in die Hand nimmt.

Darf ich mein Handy als Navi nutzen, und darf ich damit Musik hören?

Zwei Fragen, auf die die Richter in Hamm die gleiche Antwort hatten: Ja, wenn Sie das Mobiltelefon dabei nicht in die Hand nehmen. (OLG Hamm, 18.02.2013 - III-5 RBs 11/13)

Geldbuße und Punkte

Wer mit dem Handy am Ohr bei der Fahrt telefoniert wird mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt bestraft.

Mit Gefährdung kostet es 150 Euro, zwei Punkte und einen einen Monat Fahrverbot. Bei Sachbeschädigung 200 Euro zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Gilt das alles nur für mein Smartphone?

Nein. Das gilt laut StVO für jedes Gerät, das der „Kommunikation, Information oder Organisation dient“. „Also auch für das Tablet oder ein Diktiergerät“, sagt Farnejade. Eher für Trucker interessant: Für CB-Funkgeräte gilt bis 1. Juli 2020 eine Ausnahmeregelung. Fest eingebaute Radios und Navigationsgeräte sind auch nicht betroffen. Aber es ist nicht ratsam, bei 180 Stundenkilometern auf der Autobahn per Hand neue Sender im Radio zu programmieren oder auf dem Bildschirm des Navigationsgerätes nach nahe gelegenen Tankstellen zu suchen.

Darf ich mein Handy vor der roten Ampel nutzen?

Kommt darauf an. Wenn sie selbst den Wagen ausmachen und nicht am Verkehr teilnehmen: Ja. „Wenn aber die Start-Stop-Automatik den Motor abstellt: Nein“, weiß die Expertin. „Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors [...] ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne“, heißt es im Paragrafen 23.

Ist Telefonieren erlaubt, wenn ich anhalte?

Ja, wenn Sie anhalten dürfen. Und der Motor muss vollständig ausgestellt sein. Und bloß nicht auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße einfach rechts heranfahren. Paragraf 18 Absatz 8 der StVO verbietet das Halten auf dem Seitenstreifen.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall, wenn ein Smartphone im Spiel war?

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„Grundsätzlich ja“, sagt Farnejad. Die Versicherung kann in solchen Fällen aber einen Teil des Schadens vom Fahrer zurückfordern. Denn hat ein Autofahrer einen Unfall verursacht, weil er mit seinem Handy beschäftigt war, hat er sich grob fahrlässig verhalten.

Was gilt für Fahranfänger?

Fahranfänger, die mit dem Handy in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, ein Aufbauseminar muss dann auch besucht werden.

Abseits vom Handy: Darf ich während der Fahrt essen? Und darf ich mit High-Heels fahren?

Zwei Mal ja. „Alles nicht verboten“, sagt die Verkehrsrechtsexpertin, weist aber auf § 1 der StVO hin: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Wer mit dem Burger in der rechten Hand, dem Milchshake zwischen den Oberschenkeln und rutschigen Schuhen an den Füßen unterwegs ist, dürfte Schwierigkeiten haben, diese Vorschrift zu erfüllen.