Köln. Im Fall des Todes einer Mutter und ihres Babys wegen vergifteter Glukose hat der Betreiber von drei Apotheken nun die Stadt Köln verklagt.
Nach den Todesfällen durch vergiftete Glukose aus einer Kölner Apotheke klagt der Betreiber auf Wiedereröffnung. Er habe eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts. Es gehe um drei Apotheken. „Er möchte erreichen, dass er sie wieder öffnen darf“, sagte die Sprecherin. Das Gericht werde frühestens nächste Woche darüber entscheiden. Zuvor hatte der Kölner „Express“ berichtet.
Die Stadt hatte auf Anweisung des Landes und des Regierungspräsidiums alle drei Apotheken, die der Mann in Köln betreibt, vorübergehend geschlossen. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Maßnahme am vergangenen Donnerstag damit begründet, dass jegliches Restrisiko für Patienten ausgeschlossen werden soll. Da die Staatsanwaltschaft in dem Fall keine Ermittlungsrichtung ausgeschlossen habe und damit unklar sei, ob möglicherweise kriminelle Energie dahinter gestanden haben könnte, müsse es um weitestgehenden Patientenschutz gehen.
Todesfälle durch giftige Glukose beschäftigen Landtag NRW
Eine schwangere Frau und ihr notgeborener Säugling waren vor knapp zwei Wochen an Organversagen gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glukose-Mischung aus einer der Apotheken zu sich genommen hatte. Erst einige Tage später wurde die Öffentlichkeit informiert und der betroffenen Apotheke zunächst untersagt, weiter Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen. Weitere drei Tage später ordneten Land und Bezirksregierung die Schließung der Apotheke sowie der beiden anderen Apotheken des Betreibers durch die Stadt Köln an.
Der Fall wird nun auch Thema des Landtags NRW und beschäftigt am Mittwochnachmittag den Gesundheitsausschuss des Landtags. Die Opposition will in einer Aktuellen Viertelstunde eine Klärung der zeitlichen Abläufe, die zur vorsorglichen Schließung der Apotheke und zweier Filialen führten.
Bislang ist unklar, ob Fahrlässigkeit der Grund für die Verunreinigung der Glukose-Mischung war oder ob jemand vorsätzlich handelte. Eine Mordkommission ist damit beschäftigt, Zeugen zu vernehmen und Beweismittel zu untersuchen. (dpa)