Marl. Erst bekam sie Kinderzuschlag, dann wieder nicht: Eine widersinnige Gesetzesänderung bringt Nicole Dannenberg wie viele andere um Tausende Euro.
„Das Auto ist halbtot“, sagt Nicole Dannenberg, eine Reparatur sei dringend fällig bei ihrem durchgerosteten „Ford Ka“, der an der Ampel ständig ausgeht. Wie soll sie ohne ihn zur Arbeit kommen? Erst im Juni hat sie ihre Stunden als Fensterputzerin aufgestockt, und doch bleibt ihr nun weniger Geld als zuvor - weil eine Gesetzesänderung zum Juli ihr ohne Vorwarnung den Kinderzuschlag nimmt, den sie gerade erst einen Monat lang bekommen hat. Es ist eine Neuregelung, deren Folgen auch Experten überrascht. „Alle, die nun neu in Arbeit kommen, werden künstlich heruntergerechnet“, warnt Dannenberg. Sie bekommen erst Monate später Geld.
Ein bürokratisches Monstrum
Der Kinderzuschlag gilt auch unter Experten als bürokratisches Monstrum. So sperrig sind die Regeln, dass viele ihn gar nicht erst beantragen, obwohl sie Anspruch hätten, erklärt Michaela Hofmann, Referentin für Armutsfragen bei der Caritas in Köln. Es handelt sich um einen Zuschlag zum Kindergeld für Geringverdiener. Vereinfacht gesagt, bekommt man ihn, wenn man mehr verdient als Hartz IV, aber auch nicht zu viel – wobei die genaue Ober- und Untergrenze für jede Familie einzeln berechnet wird. Denn auch Wohngeld, Versicherungen, Kilometergeld und Lebenshaltungskosten fließen ein. Entsprechend wenig populär ist der Kinderzuschlag.
Und plötzlich gilt nicht mehr das aktuelle Einkommen als maßgeblich für die Bewilligung. Sondern der Durchschnitt der vorhergehenden sechs Monate. Das Arbeitslosengeld 2 zählt aber nicht als Gehalt - wer neu in Arbeit kommt, hat zuvor null Euro verdient. War man mindestens ein halbes Jahr arbeitslos, wird also das (ohnehin kompliziert berechnete) Einkommen des ersten Monats durch sechs geteilt. Es kann demnach bis zu sechs Monate dauern, bis wieder ein Anspruch besteht.
Tausende sind potenziell betroffen
Bei allen Menschen, die neu in Arbeit kommen, verschiebt sich der Start des Bezugs potenziell um Monate – je nach Einkommen. viele Neubezieher fallen wohl für einige Monate heraus. Das bestätigt die Bundesagentur für Arbeit NRW, zu der auch die Familienkassen gehören. Wie viele potenzielle Bezieher jedoch von der Änderung des Paragrafen 6a, Absatz 8, des Bundeskindergeldgesetzes betroffen sind, ist unklar. Insgesamt beziehen derzeit in NRW rund 26.200 Eltern (mit durchschnittlich drei Kindern) 135 Millionen Euro an Kinderzuschlag. Bundesweit sind es 87.400 Eltern und 399 Millionen Euro.
Nicole Dannenberg standen für vier ihrer sechs Kinder insgesamt 680 Euro zu, mit denen sie fest gerechnet hatte. Doch für vier Monate fällt sie nun plötzlich aus der Leistung. Macht 2720 Euro, die Reparaturkosten ihres Ford Ka, so sieht sie es. Ihr Sohn Lukas (14) formuliert: „Mama, du hast gesagt, du suchst dir einen Job, damit es uns besser geht. Jetzt können wir nicht mal mehr ins Kino gehen.“
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Die Experten der Familienkasse scheinen selbst überrascht von den Folgen der Änderung. Sie verweisen laut Sprecher Christoph Löhr darauf, dass es „möglicherweise Anspruch auf SGB II-Leistungen“ gibt – ein Hinweis, der auch auf Dannenbergs Ablehnungsbescheid steht. Zumindest bei ihr ist dies klar nicht der Fall und es dürfte auf die wenigsten zutreffen, wie die gelernte Pferdewirtin darlegt: „Die Familienkasse benutzt auch die Monate der Arbeitslosigkeit als Teiler und rechnet mich so auf dem Papier klein. Das Jobcenter dagegen legt weiter zugrunde, was ich wirklich verdiene.“ Es gelten schlicht unterschiedliche Maßstäbe für die Bewilligung.
Zuviel fürs Jobcenter, zuwenig für die Familienkasse
Dannenberg arbeitet seit April wieder und verdiente zunächst für 120 Stunden im Monat 1637,67 Euro brutto – zu wenig für den Kinderzuschlag, da sie abzüglich der Lebenshaltungskosten für die Familie noch knapp unter dem Hartz IV-Niveau lag. Eine Aufstockung beantragte sie dennoch nicht, da Wohngeld bewilligt wurde und sie ohnehin im Juni auf 140 Stunden ging und somit 1934,80 Euro verdiente. Der Kinderzuschlag wurde damit bewilligt und gezahlt – nur um einen Monat später wieder entzogen zu werden. „Wenn ich jetzt zum Jobcenter hingehe, werden die fragen: Was wollen sie hier? Die können ja nur ablehnen.“
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Nun stellt Dannenberg Monat für Monat einen neuen Antrag und weiß, dass die Familienkasse ablehnen wird. Jeden Monat steigt dabei ihr Einkommensdurchschnitt aus den sechs vorhergehenden Monaten – bis es voraussichtlich im November wieder ausreicht für den Kinderzuschlag. Ist sie kein Härtefall? Ein Härtefall? Bei ihrer lokalen Familienkasse in Bochum, sagt Dannenberg, habe man ihr geantwortet: „Ja, das ist ja schön, dass es bei ihnen dringend ist. Meinen Sie, die anderen stellen ihre Anträge, weil sie Geld im Keller liegen haben?“
„Ich sehe morgens früh auf, gehe fünf Tage arbeiten und sehe meine Kinder kaum noch“, sagt Nicole Dannenberg. „Da ich jeden Tag auch 112 Kilometer fahre, habe ich weniger als vor meiner Arbeitszeiterhöhung und nur 480 Euro mehr, als jemand, der nicht arbeiten geht. Da muss man sich auch nicht wundern, dass die Leute sich hinsetzen und sagen: Dafür gehe ich nicht.“
„Das Ziel des Kinderzuschlags“, erklärt Caritas-Expertin Michaela Hofmann, „ist ja, dass die Menschen, die arbeiten gehen und durch ihre Kinder arm werden, da rauskommen.“ Die jetzige Regelung laufe dem zuwider. „Das könnte auch ein Gericht so sehen.“ Die Neuregelung, weiß sie, hätte eigentlich einem ganz anderen Ziel gedient: Man habe die monatlichen Prüfungen reduzieren und den Bürokratieaufwand herunterfahren wollen. Dies scheint gründlich misslungen – denn nun erwartet die Familienkassen wohl eine Menge Klagen. Dannenberg will den Anfang machen.
>> Info: Was Betroffene tun können
Auch Caritas-Expertin Michaela Hofmann rät zur Klage. Voraussetzung, ist, dass Betroffene jeden Monat Antrag stellen und Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Die lokale Familienkasse ist hier der erste Ansprechpartner.
Bei weiteren Problemen kann man sich an die zentrale Beschwerdestelle der Familienkasse bei der Bundesarbeitsagentur: 0911/1797845.