Duisburg. Das Landgericht Duisburg hat für den Prozess um die Loveparade weitere Termine bestimmt – vier nach Ablauf der Verjährungsfrist im Juli 2020.

Ein gutes Jahr vor dem voraussichtlichen Ende des Prozesses um die Loveparade hat das Duisburger Landgericht die Verhandlungstermine für das Jahr 2020 bekanntgegeben. Dabei liegen vier Prozesstage nach dem Ablauf der Verjährungsfrist. Falls bis zum 27. Juli kein Urteil fällt, können die angeklagten Taten nicht mehr geahndet werden.

140 Tage lang hat die 6. Große Strafkammer bereits verhandelt, 24 stehen für das laufende Jahr noch auf dem Plan, nun kommen 51 weitere hinzu. Zumindest sind sie vorerst geplant: Falls es bis Ende Juli 2020 nicht zu einem Urteil kommt, müsse die Kammer das Verfahren trotzdem ordnungsgemäß zu Ende führen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag. Der Vorsitzende Richter Mario Plein hatte den Nebenklägern zudem mehrfach versprochen, das Ergebnis der Beweisaufnahme auch im Falle einer Verjährung ausführlich zu würdigen – selbst wenn die Zeit bis zu einem Urteil nicht mehr reicht.

Einzig Mord verjährt nie

Der neunte Jahrestag des Unglücks in Duisburg.
Der neunte Jahrestag des Unglücks in Duisburg. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Die Verjährung tritt laut Strafgesetzbuch zehn Jahre nach dem Tod des 21. Opfers der Loveparade ein. Das hatte auch die Duisburger Staatsanwaltschaft mehrfach erklärt. Einzig Mord verjährt nach dem Gesetz nicht, angeklagt sind in diesem Fall unter anderem fahrlässige Körperverletzung und Tötung. Das Datum, nach dem kein Urteil mehr gesprochen werden kann, wäre demnach der 27. Juli 2020. Ergeht ein erstinstanzliches Urteil früher, gilt die Verjährungsfrist nicht mehr. Dann kann in den nächsten Instanzen weiterverhandelt werden, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Ein Urteil vor Juli 2020 halten viele Prozessbeobachter indes für wenig wahrscheinlich: Da nach langem juristischen Tauziehen der Strafprozess erst im Dezember 2017 begonnen hat, ist die Liste der Zeugen immer noch lang. Bisher sind rund 80 befragt worden. Nach dem vorläufigen Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Jürgen Gerlach hatte Richter Plein im Winter bereits angedeutet, die Ladung weitere 575 Zeugen könne notwendig werden.

Prozess läuft seit Februar nur noch gegen drei Angeklagte

Der Zeitdruck bis zum Tag der absoluten Verjährung war auch einer der Gründe, warum das Verfahren gegen sieben der zehn Angeklagten, fast alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung Duisburg, im Februar eingestellt worden war. Seither verhandelt die Strafkammer an zumeist drei Tagen pro Woche in den Räumen des Düsseldorfer Congress Centers nur noch gegen drei damalige Angestellte des Loveparade-Veranstalters Lopavent weiter. Sie hatten einer Einstellung gegen eine Geldauflage nicht zugestimmt.

Bei der Loveparade 2010 in Duisburg waren im Gedränge 21 junge Menschen gestorben, rund 650 wurden verletzt. Am Prozess nehmen rund 60 Nebenkläger teil, die meisten Verletzte und Hinterbliebene.