Düsseldorf. In Mönchengladbach sitzt derzeit eine 19-Jährige wegen Schulschwänzens hinter Gittern. Bisher war das die absolute Ausnahme, doch das könnte sich ändern. Denn Behörden beobachten einen Anstieg der Fälle.

In Mönchengladbach zahlt jetzt eine junge Frau einen hohen Preis für ihre Sturheit: Weil sie immer wieder die Berufsschule schwänzte, sitzt sie für eine Woche in Jugendarrest. Bereits im Sommer 2007 hatte das Amtsgericht die damals gerade 18-Jährige zu 16 Arbeitsstunden oder 179 Euro Geldbuße verurteilt.

Um die Strafe scherte sie sich jedoch ebenso wenig wie um die Schulpflicht. Entdeckt wurde sie schließlich durch Zufall. Mehr als ein Jahr nach dem Urteil wurden Beamte im Einwohnermeldeamt auf den Haftbefehl aufmerksam, als die inzwischen 19-Jährige sich ummelden wollte. Kripobeamte nahmen sie noch vor Ort fest.

"Immer mehr Jugendliche lassen es darauf ankommen"

Zu solch harten Mitteln müssen die Behörden bislang nur selten greifen. Die Schulschwänzerin aus Mönchengladbach sei ein „absoluter Ausnahmefall“, sagt Sarah Saretzki, Sprecherin der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf. „Es kommt kaum vor, dass sich jemand so störrisch zeigt.“ Immerhin rund 20 Schulschwänzer landeten im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg im vergangenen Jahr hinter Gittern. „Seit etwa zwei Jahren beobachten wir einen Anstieg dieser Fälle“, sagt Pressesprecher Christoph Söbbeler. „Immer mehr Jugendliche lassen es einfach darauf ankommen.“

Die allgemeine Schulpflicht schreibt vor, dass Schüler in Nordrhein-Westfalen zehn Jahre zur Schule gehen müssen. Auch dann beginnt noch nicht die große Freiheit. Danach müssen die Jugendlichen entweder eine Berufsschule oder die Sekundarstufe II in einer Gesamtschule, einem Gymnasium oder einem Berufskolleg besuchen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Schüler keine Ausbildung machen. Dann gilt sie bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie volljährig werden. Lehrlinge, die vor ihrem 21. Lebenjahr mit der Ausbildung beginnen, sind sogar bis zum Ende der Lehre schulpflichtig.