Düsseldorf. Einige Städte in NRW planen Verbotszonen für E-Scooter. Dort darf dann nicht gefahren oder geparkt werden. Leih-Scooter sollen gedrosselt werden.
Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen planen E-Scooter mit Verbotszonen in die Schranken zu weisen. Bei den Verbotszonen gibt es solche, in denen nicht gefahren werden darf und solche, in denen nicht geparkt werden kann. Zumindest für Kunden von Leihanbietern ist letzteres über die App für das Smartphone ersichtlich. Die betroffenen Gebiete sind darin gekennzeichnet.
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Die Stadt Herne begründet die Verbotszonen mit dem Wunsch nach mehr Sicherheit. Feuerwehrzufahrten dürften beispielsweise nicht zugestellt sein. Aber auch an Friedhöfen sei es nicht möglich, einen E-Scooter zu parken. Die kleinen Zweiräder sollen aber auch nicht überall fahren dürfen. Elektro-Tretroller seien dem Fahrrad gleichgestellt, hieß es zum Beispiel von der Stadt Düsseldorf. Demnach dürften sie unter anderem nicht in Fußgängerzonen fahren.
E-Scooter von Leihfirmen werden gedrosselt
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In Dortmund – wo bisher noch keine Leihfirmen ihre Roller aufgestellt haben – warnt die Stadt schon mal alle privaten E-Scooter-Besitzer. So müssten E-Tretroller ab sofort in Parks ohne Radwege und der Fußgängerzone geschoben werden, erklärte eine Sprecherin der Stadt. Damit Kunden der Leih-Anbieter nicht trotz Auflagen durch die Fußgängerzone rasen, haben Firmen wie „Circ“ und „Tier“ eine Funktion eingebaut, die den E-Scooter dort auf 5 bis 6 km/h drosselt. (dpa)