Düsseldorf. . Strafzettel beim Discounter: Der Ärger über Knöllchen auf privat betriebenen Parkplätzen in der Region nimmt zu. Wie Juristen dies bewerten.

Hektik war. „Ich hatte es eilig, brauchte nur einen Becher Margarine“, erinnert sich Martina Weber (Name geändert). Also fuhr sie kurz zum Discounter, sprang in den Laden und traute beim Herauskommen ein paar Minuten später ihren Augen nicht. „Da klemmte ein gelber Zettel an der Windschutzscheibe. 25 Euro sollte ich zahlen, weil ich vergessen hatte, eine Parkscheibe zu nutzen. Unverschämtheit.“ Aber keine Ausnahme. „Die Zahl der Fälle wächst“, weiß der Gelsenkirchener Fachanwalt für Verkehrsrecht, Arndt Kempgens.

Supermärkte klagen: kein Platz mehr für Kunden

Aus Sicht vieler Discounter kein Wunder. Es gehe nicht mehr anders, heißt es inoffiziell. Immer öfter würden Kunden- zu Dauerparkplätzen. Mal für Anwohner, mal für Pendler. „Es gab immer wieder Beschwerden von Kunden, die keinen Parkplatz gefunden haben“, sagt etwa der Leiter eines Edeka-Marktes in Bochum.

Das eröffnet Unternehmen wie Park & ControI oder ParkRaum Management PRM, ein ganz neues Geschäftsmodell. „Wir befreien Sie kostenneutral von Fremd-, Falsch- und Dauerparkern“, werben sie. Ob sie die Parkplätze dafür pachten oder ob sie als reine Dienstleister auftreten, bleibt in den meisten Fällen unklar. „Ich habe noch keinen Vertrag gesehen“, sagt selbst Kempgens.

Arnsberger Ehepaar zog vor Gericht - und siegte

Letztendlich ist das auch egal. In beiden Fällen dürfen die Privataufseher grundsätzlich Geld für Parken verlangen oder auf kostenfreien Parkplätzen Strafen verhängen, wenn die vorgegebene Parkzeit überschritten wird. Sie müssen die Kunden allerdings darauf hinweisen. Nicht irgendwie oder irgendwo, sondern mit einem Schild, so groß und so sichtbar, dass man es sofort beim Ankommen „beiläufig wahrnehmen“ muss. Nur dann komme überhaupt ein Vertrag zustande, sagen Juristen. Doch selbst wenn solche Schilder hängen, ist nicht sicher, dass die Firmen kassieren können, wie eine Entscheidung des Landgerichtes Arnsberg zeigt.

So nicht. Schlecht lesbare Schilder begründen keine Verbote
So nicht. Schlecht lesbare Schilder begründen keine Verbote © Fabian Strauch

Vor das war Anfang des Jahres das Ehepaar Vahrst gezogen. Das Auto von Margret Vahrst hatte länger als erlaubt auf dem privat betriebenen Parkplatz eines Krankenhauses gestanden. Deshalb sollte sie nun 30 Euro zahlen. Tat sie aber nicht und wurde deshalb verklagt. Ihr Ehemann Ewald, ein pensionierter Richter, argumentierte vor Gericht, dass nur derjenige einen Vertrag eingehen könne, der die Bedingungen gelesen habe. Sei Frau sei zwar Halterin des Autos, an besagtem Tag aber nicht gefahren. „Und es gibt keine Pflicht, den Fahrer zu benennen“, sagt Vahrst.

Genau das sagte das Gericht auch. Stattdessen sei der Klägerin zuzumuten, die Identität des Fahrers spätestens bei der Rückkehr zum Wagen festzustellen. Sei es durch Personal – einen Parkwächter – oder durch technische Maßnahmen. Auch eine Schranke als Möglichkeit, Parkgebühren zu kassieren, sei eine Option. Die meisten Gerichte sehen das ähnlich, einige wenige aber sind anderer Meinung. Auch deshalb ließ die Arnsberger Kammer die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu.

Viele ärgern sich erst,zahlen am Ende dann aber doch

Bis zu einer endgültigen Klärung haben es Parkplatzbetreiber nicht leicht. Videoüberwachung ist möglich, wird aber vor Gericht nicht immer als Beweismittel zugelassen. Seinen Ausweis muss man den privaten Kontrolleuren nicht zeigen. „Nur die Polizei ist berechtigt, die Ausweispapiere zu kontrollieren“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Aber auf die muss ein Falschparker auf einem privaten Platz nicht warten. „Da nicht der Verdacht einer Straftat vorliegt, kann das Personal einen nicht festhalten, bis die Beamten eintreffen“, so Solmecke weiter.

Abschleppen ist grundsätzlich möglich

Abschleppen lassen – auch auf Kosten des Halters – ist laut Bundesgerichtshof in solchen Fällen erlaubt. „Aber das machen die Parkplatzbetreiber nur ganz selten“, weiß Solmecke. Zu aufwändig ist die Sache, zu hoch sind die Kosten, hinter denen sie möglicherweise länger herlaufen müssen.

Meistens ist das auch gar nicht nötig. Die meisten Betroffenen, wissen Solmecke und Kempgens, ärgern sich erst, zahlen dann aber doch, obwohl sie oft gar nicht müssten. „Viele“, sagt der Jurist, „wollen einfach ihre Ruhe haben.“