Düsseldorf. . Beim Derby Düsseldorf-Köln sollen vier Männer schon 2013 gewalttätig geworden sein. Sind sie Hooligans? Das zu klären fällt dem Gericht schwer.
Vier normale junge Männer, freundlich, leise, ein Lehrer unter ihnen, ein Flugbegleiter. Aber Ende 2013 soll der Hooligan in ihnen durchgegangen sein: Der Vorwurf des schwerer Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung bringt die vier am Dienstag vor das Düsseldorfer Amtsgericht. Schlussendlich wird das Gericht zwei verwarnen und gegen zwei weiterverhandeln.
Es ist, kurz vor Weihnachten 2013, eines dieser Spiele, die die Polizei für hoch riskant hält. Fortuna Düsseldorf gegen den 1. FC Köln, und es kommt wie befürchtet: Noch vor Spielbeginn geraten die zwei nebeneinander stehenden, durch Plexiglas getrennten Fanblocks aneinander. Feuerwerkskörper fliegen, Sitzschalen hinterher, Kölner Anhänger schlagen mit Gürteln mit Metallschnallen nach Düsseldorfern. Zweite Liga damals, wohlgemerkt.
Die etwaigen Taten sind schon mehr als fünf Jahre her
Unter ihnen wohl diese vier 28- bis 35-Jährigen. Ein privates Video hat die Anklage in der Hand, mehrere Zeugen. Doch die etwaigen Taten sind über fünf Jahre her, und die Anklage ist auch schon im September 2015 erhoben worden, und überhaupt: Niemand wurde verletzt damals.
Und so führt ein erstes Rechtsgespräch – das ist eine nicht öffentliche Diskussion der beteiligten Juristen – für zwei der Männer zu einer einvernehmlichen Lösung: Das Gericht verurteilt sie unter anderem wegen Landfriedensbruchs und verwarnt sie. Das ist eine geringfügige Sanktion. 50 Tagessätze à 13 Euro werden sie auch nur zahlen müssen, wenn sie in der einjährigen Bewährungszeit straffällig werden.
Polizei soll einen fünften Angeklagten vorführen
Die beiden anderen gehen nicht darauf ein, ihre Anwälte wollen einen Freispruch. Als sie gemeinsam das Filmchen der Vorfälle sichten und Fotos daraus, wird schnell deutlich: Eigentlich sehen sie nichts. Auch die Richterin räumt ein: Hiernach jemanden zu identifizieren, scheint kaum möglich.
Bleiben die Augenzeugen, darunter mindestens ein Polizist, der sich in der Kölner Fanszene auskennt. Der Prozess wird fortgesetzt. Zu dem Termin soll die Polizei dann auch einen fünften Angeklagter vorführen, der am Dienstag unentschuldigt fehlte.