Düsseldorf. . Die Staatsanwälte stimmen der Einstellung des Loveparade-Prozesses zu, bei drei Angeklagten mit Auflagen. Das Verfahren wird dennoch weitergehen.
Für einige der zehn Angeklagten könnte der Loveparade-Prozess schon bald zu Ende sein – das Verfahren selbst geht jedoch weiter: Am heutigen 100. Verhandlungstag hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie einer Einstellung des Verfahrens zustimmt: bei sechs Stadt-Mitarbeitern und einem Mitarbeiter von Lopavent ohne Auflagen. Bei drei weiteren Lopavent-Mitarbeiten könne das Verfahren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen von 10.000 Euro eingestellt werden, so die Staatsanwaltschaft.
In einem Rechtsgespräch vor drei Wochen hatte das Gericht die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen: Die 6. Große Strafkammer des Duisburger Landgerichts sieht bei sieben der zehn Angeklagten nur eine „geringe Schuld“; auch das Gericht schlug vor, den Prozess bei den dreien mit „mittelschwerer Schuld“ gegen Auflagen einzustellen.
Einstellung des Verfahrens "unbefriedigend, aber vertretbar"
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Die Ankläger hatten zunächst eine Einstellung ohne Auflagen als „nicht sachgerecht“ bezeichnet, dann aber auch angekündigt, die Argumente der Richter prüfen zu wollen. Am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie der Argumentation des Gerichts folge. Die Einstellung des Verfahrens sei unbefriedigend, aber vertretbar. Und bis zur Verjährung sei nur noch ein begrenzter Erkenntnisgewinn zu erwarten. Im Juli 2020 verjähren die Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung. Die Liste der Zeugen, die bis dahin noch gehört werden sollen, ist lang.
Das wesentliche Ziel, nämlich Ursachen für den Tod der 21 Loveparade-Besucher herauszufinden, sei bereits erreicht, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme. Keiner der Angeklagten habe gewissenlos gehandelt. Absicht zu unterstellen, sei haltlos. Alle hätten sich "bemüht, die Veranstaltung sicher zu gestalten". Aber: "Die Veranstaltung war nicht sicher durchführbar."
Prozessbeteiligte können sich bis Dienstagabend äußern
Bis zum heutigen Dienstag, 23.59 Uhr, haben die Prozessbeteiligten Zeit, sich zum Vorschlag des Gerichts zu äußern. Die sieben Angeklagten, gegen die das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden soll, zeigten sich einverstanden – pochen aber auf ihre Unschuld. Die drei Lopavent-Mitarbeiter hingegen, bei denen die Einstellung mit Geldauflagen verbunden sein soll, stimmten dem Vorschlag nicht zu. Sie seien nicht Stellvertreter all derjenigen, die bei der Veranstaltung Fehler gemacht haben, sagte Ruth Fischer, die den 66-Jährigen vertritt, der als technischer Leiter von Lopavent verantwortlich zeichnete. Die Verteidigerin warf dem Gericht vor, "aus einem 'Bauchgefühl' Unterschiede zu machen zwischen den Angeklagten".
Ein anderer Beschuldigter, der 59-jährige damalige Sicherheitsbeauftragte des Veranstalters, hatte bereits vergangene Woche erklärt, einer Einstellung gegen Auflagen nicht zuzustimmen. Er möchte, dass bis zu einem Urteil weiterverhandelt wird, um sich nicht die Chance auf einen Freispruch zu nehmen. Und so wird der Prozess auch weitergehen, wenn auch wahrscheinlich nur gegen einzelne Angeklagte: "Das Verfahren wird auf jeden Fall fortgeführt werden", kündigte der Vorsitzende Richter Mario Plein am Dienstag an.
Möglicherweise könnte die Kammer bereits am Mittwoch erste Angeklagte entlassen. Bis Ende April sind weitere Sitzungen terminiert; auch für den Sitzungstag am Dienstag war zunächst ein Zeuge aus den Reihen der Polizei geladen – dieser wurde am Mittag jedoch wieder nach Hause geschickt.
Richter sehen kollektives Versagen als Ursache für Katastrophe
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Die Richter sehen nach 14-monatiger Verhandlung und dem vorläufigen Gutachten mit 4000 Seiten ein kollektives Versagen als Ursache für das tödliche Gedränge am 24. Juli 2010 in Duisburg. Es habe „viele Schuldige“ gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Mario Plein, man gehe von „Multikausalität“ aus. Nebenkläger hatten darauf empört reagiert. Sie haben ebenfalls das Recht, Stellung zu nehmen, haben das auch für den Mittwoch angekündigt, sie sind aber an der Entscheidung nicht beteiligt.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 waren in Duisburg in einem Gedränge 21 Menschen gestorben und mehr als 650 verletzt worden. Viele sind bis heute traumatisiert.