Neuss/Hamm. . Ein privater Bier-Brauer aus Neuss klagt gegen die Krombacher-Brauerei: Er will die Löschung des Werbe-Begriffs „Felsquellwasser“ als Markenname.

Der Hobby-Brauer aus Neuss muss seinem Bisschen Bier nicht unbedingt einen Namen geben. Aber er könnte. Vielleicht tut er es sogar, wenn er auch in der Berufung seinen Prozess gewinnt. Der Angestellte klagt gegen Krombacher: Er will, dass die Brauerei das Wort „Felsquellwasser“ als Markennamen löscht. Am Donnerstag wird vor dem Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz verhandelt.

Seit 1962 schon wirbt die Brauerei mit dem Slogan „Aus Felsquellwasser gebraut“, jahrelange Werbung hat den Kunden den Begriff ins Ohr gepflanzt; er ist fest verbunden mit den sattgrünen Landschaftsaufnahmen der Aggertalsperre. 2010 ließ sich das Unternehmen das „Felsquellwasser“ als Markennamen schützen.

„Frisch klingender Begriff für triviales Wasser“

Geht nicht, sagt nun der Kläger, und bekam damit schon im November 2017 am Bochumer Landgericht Recht. Die Brauerei, sagt sein Anwalt Robert Meyen, habe versucht, „einen Allerweltsbegriff für sich zu monopolisieren“. Das „Felsquellwasser“ sei auch gar nicht der Name des Bieres, so Meyen gegenüber WAZ.de, sondern vielmehr „ein frisch klingender Begriff für triviales Wasser“, also „eine Beschreibung des Produkts“. Es handle sich um eine Inhalts- oder Zutaten-Angabe. Das sehe das Markengesetz so nicht vor.

Rechtsanwalt Meyen widerspricht nicht, dass die Brauerei seit Jahren mit dem „Felsquellwasser“ geworben habe. „Die ganze Welt erkennt die Biermarke dahinter“, das Unternehmen habe das Wort zwischen 2012 und 2017 allein auf 800 Millionen Flaschen gedruckt. Als Marke aber sei der Begriff seit fünf Jahren nicht geführt worden, deshalb sei er als solche zu löschen. Das konnte die 14. Kammer für Handelssachen am Landgericht Bochum zwar nicht verfügen, wohl aber die „Einwilligung in die Löschung der Marke“. Eine tatsächliche Löschung kann nur das Deutsche Patent- und Markenamt vornehmen.

Unternehmen in Kreuztal äußerst sich nicht

Im Februar 2018 legte die Brauerei gegen die Entscheidung Berufung ein, nun kommt es am Oberlandesgericht Hamm zur Verhandlung in zweiter Instanz. Mit einem Urteil des 4. Zivilsenats ist erst in einigen Wochen zu rechnen, es sei denn, beide Parteien einigen sich vorher außergerichtlich. Zwei Tage vor dem Gerichtstermin war ein entsprechender Vorschlag aus dem Sauerland bei dem privaten Brauer in Neuss indes noch nicht eingegangen.

Mit Hinweis auf die Verhandlung will sich das Unternehmen in Kreuztal aktuell nicht äußern. In einer früheren Stellungnahme hatte ein Sprecher erklärt, man habe den Namen „natürlich markenmäßig benutzt“ und hoffe, „dass das Urteil in der nächsten Instanz korrigiert wird“.

Falls die Entscheidung des Hammer Senats zugunsten des Brauers aus Neuss ausfällt, will der vielleicht eine besondere Auflage seines ohnehin nur privat ausgeschenkten Bieres brauen, „zur Feier des Tages“.