An Rhein und Ruhr. In den letzten Wochen waren nicht nur die Temperaturen hoch, sondern oft auch der Lautstärkepegel. Es gab viele Beschwerden wegen Ruhestörung.
Der Sommer 2018 ist rekordverdächtig - nicht nur mit Blick auf die Temperaturen, sondern offensichtlich auch was den Lautstärkepegel in der Region angeht. Die Polizei und das Ordnungsamt mussten 2018 in vielen Städten weit öfter als im Vorjahr wegen Ruhestörungen ausrücken.
"Mit dem Alkoholkonsum steigt auch die Lautstärke."
"Bei gutem Wetter bleiben die Leute natürlich länger draußen", erklärt Annika Koenig von der Essener Polizei. "Mit dem Alkoholkonsum steigt oft auch die Lautstärke und gleichzeitig fühlen sich viele Menschen schneller gestört, weil sie zum Beispiel bei offenem Fenster schlafen möchten." Das Ergebnis: Mehr Arbeit für die Essener Polizei. Im Juli 2018 gingen bei der Leitstelle 1867 Beschwerden wegen Ruhestörung ein, 350 mehr als im Juli des 2017.
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Auch in anderen Städten im Ruhrgebiet wird in diesem Sommer offenbar besonders gerne draußen gefeiert. In Gelsenkirchen stieg die Zahl der Ruhestörungen im Vergleich zum Vorjahr um 27 Prozent. Ganze 930 Mal mussten die Ordnungskräfte hier im Juli 2018 für Ruhe sorgen.
Auch die Bochumer Polizei musste in diesem Sommer weit öfter ausrücken als 2017. "Die Anzahl der Ruhestörungen in Bochum, Witten und Herne ist im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel gestiegen", so Polizei-Pressesprecher Volker Schütte. "Im Juli 2017 hatten wir 1230 Einsätze, dieses Jahr waren es mehr als 1600."
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Fast doppelt so viele Ruhestörungen in Oberhausen
In Oberhausen scheint es grundsätzlich etwas ruhiger zuzugehen: Ruhestörungen sind dort vergleichsweise selten. Doch auch hier stiegen die Zahlen in diesem Sommer deutlich an: Im Juni 2017 musste die Oberhausener Polizei nur 29 Mal wegen Ruhestörung ausrücken, im Juni 2018 hingegen 54 Mal - fast doppelt so häufig.
>>INFO: Was gilt als Ruhestörung?
Aber ab wann gilt eine Feier im Freien als Ruhestörung? Grundsätzlich gilt: Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Laute Musik und Partys im Garten oder auf dem Balkon sind nach 22 Uhr also nicht erlaubt. Auch laute Gespräche auf dem Balkon sollten spätestens um 22 Uhr nach drinnen verlegt werden.
Wer eine Feier plant, der sollte außerdem seine Nachbarn "vorwarnen". Oft hilft schon ein kurzes Gespräch, Konflikte zu vermeiden. Kommt doch mal die Polizei und bittet um Ruhe, dann bleibt es meist bei einer Verwarnung. Wird die allerdings ignoriert, dann droht unter Umständen ein Bußgeld.