Düsseldorf/Mülheim. . Ein 25-Jähriger aus Mülheim darf auch weiterhin als Polizist arbeiten. Seine großflächige Tätowierung auf dem Unterarm ist kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden und dem Kommissaranwärter Recht gegeben.
Ein 25-Jähriger aus Mülheim darf auch weiterhin als Polizist arbeiten. Seine großflächige Tätowierung auf dem Unterarm ist kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden und dem Kommissaranwärter Recht gegeben.
Die Richter bestätigten damit die Entscheidung aus einem Eilverfahren im August 2017. Damals hatten sie dem Tätowierten die Ausbildung gegen den Widerstand des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Das Land hatte den jungen Mann wegen eines 14 mal 20 Zentimeter großen Löwenkopfs auf seinem Arm zunächst nicht zur Ausbildung zugelassen. Später hatte es ihn – trotz inzwischen erfolgreich absolvierter Ausbildung – nur unter Vorbehalt in das Beamten-Verhältnis übernommen: Der 25-Jährige erhielt zwar seine Ernennungsurkunde, das Land als Dienstherr behielt sich aber ausdrücklich vor, ihn im Falle eines Erfolges im Hauptverfahren zu entlassen (Az.: 2 K 15637/17).
Das Gericht berief sich am Dienstag auf die seit dem Eilverfahren ergangene jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Wo derart wesentliche Lebensbereiche betroffen seien, könne die Landesregierung dies nicht mit einem „Körperschmuck-Erlass“ regeln. Es fehle ein entsprechendes Gesetz.
Das Landesamt der Polizei hatte zuvor argumentiert, die bei kurzärmeliger Dienstkleidung sichtbare Tätowierung beeinträchtige die Autorität von Polizisten. Außerdem könnten sie die gebotene Neutralität der Polizei beeinträchtigen.
Daran hatte das Gericht erhebliche Zweifel. Die Zunahme von Tätowierungen gerade an den Armen deute auf einen gesellschaftlichen Wandel hin. Tattoos an verdeckten Stellen waren bei der Polizei in NRW schon erlaubt. An sichtbaren Stellen durften sie nicht größer sein als ein Handteller.
Der 25-Jährige aus Mülheim hörte das Urteil am Dienstag selbst nicht: Er wurde mit 2300 anderen Nachwuchspolizisten in Köln feierlich vereidigt.