Essen. . Schwere Vorwürfe erheben die Verteidiger des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann (47) gegen Staatsanwaltschaft und einige Medienvertreter. Sie werfen der Anklagebehörde einseitige Ermittlungen und mehreren Journalisten massive Vorverurteilungen vor.

Schwere Vorwürfe erheben die Verteidiger des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann (47) gegen Staatsanwaltschaft und einige Medienvertreter. Sie werfen der Anklagebehörde einseitige Ermittlungen und mehreren Journalisten massive Vorverurteilungen vor.

Die von vielen erhoffte Aussage des Angeklagten bleibt am Dienstag, zweiter Verhandlungstag, aus. Verteidiger Peter Strüwe versucht dies den anwesenden Patienten des Apothekers zu erklären: „Wir Anwälte haben Verständnis für die Sorge und Ängste der Patienten. Wir können nachvollziehen, dass es bei Ihnen das Schweigen ist, was zu großer Verunsicherung führt.“ Wegen der Vorverurteilung hätten sie Stadtmann aber geraten, von seinem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen.

Strüwes weitere Äußerungen machen klar, dass das Ziel der Verteidigung ein Freispruch oder höchstens eine geringe Strafe sein wird. Die Anklage baue ausschließlich auf Indizien auf, sagt er, nicht auf Beweise. Dem Apotheker wird vorgeworfen, rund 60 000 Medikamente bis zur Wirkungslosigkeit verdünnt zu haben und diese dennoch zum vollen Satz bei den Krankenkassen abgerechnet zu haben. Die betroffenen Patienten klagen, dass ihnen dadurch lebensrettende Medikamente vorenthalten wurden.

Laut Anklage hatte der Apotheker zwischen 2012 und 2016 viel zu wenige Wirkstoffe eingekauft für die von ihm zubereiteten Krebsmedikamente. Unterstützt werde diese Annahme durch die Analyse von beschlagnahmten fertigen Medikamenten, die wenig oder gar keinen Wirkstoff enthielten.

„Überdurchschnittliche Heilung“

Das sei ein falscher Schluss, rügt die Verteidigung. Denn es sei von den Anklägern nicht geprüft worden, ob Stadtmann einen Altbestand an Wirkstoffen besaß. Strüwe: „Es gab einen erheblichen Anfangsbestand.“ Schließlich sei die Analysemethode der Proben „wissenschaftlich nicht haltbar“, behauptet Strüwe.

Die von Stadtmann belieferten Ärzte hätten „überdurchschnittlich gute“ Heilungserfolge bei Krebspatienten vorzuweisen, sagt er. Auch die Anklage hatte eine ähnliche Erkenntnis: Bei den Patienten sei keine höhere Todesrate ersichtlich. Auf diese Aspekte habe die Verteidigung die Ermittler bereits im März hingewiesen. Den Hinweisen seien diese aber nicht nachgegangen.

Kritik übt Strüwe an einigen Veröffentlichungen. Er spricht von einer „medialen Vorverurteilung extremen Ausmaßes“ und warnt die Schöffen, sich davon beeinflussen zu lassen. Strüwe: „Er ist erst dann schuldig, wenn das Gericht ihn rechtskräftig verurteilt.“