Bochum. . Dem Ex-Geheimagenten Werner Mauss ist es wieder einmal gelungen, seinen Jägern zu entkommen. Das Landgericht Bochum verurteilte den 77-Jährigen am Donnerstag zwar als Steuerhinterzieher in Millionenhöhe zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Außerdem muss der gebürtige Essener 200 000 Euro an karitative Einrichtungen zahlen. Damit wich die 2. Strafkammer erheblich vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte.

Dem Ex-Geheimagenten Werner Mauss ist es wieder einmal gelungen, seinen Jägern zu entkommen. Das Landgericht Bochum verurteilte den 77-Jährigen am Donnerstag zwar als Steuerhinterzieher in Millionenhöhe zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Außerdem muss der gebürtige Essener 200 000 Euro an karitative Einrichtungen zahlen. Damit wich die 2. Strafkammer erheblich vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte.

So ist das schillernde Leben des Privatdetektivs Werner Mauss um eine Facette reicher. Angefangen hatte er mit einem Büro in Essen. Bald galt er ab den 70er-Jahren als Agent, der für Versicherungen, Polizei und Bundesregierung Kriminalfälle löste, unter Einsatz seines Lebens Geiseln aus dem Dschungel Südamerikas befreite oder mit Terrororganisationen im Nahen Osten verhandelte. In den 90ern saß er in Kolumbien neun Monate lang in U-Haft. Es ging um angebliche Verhandlungen über Lösegelder. Doch später wurde er freigesprochen.

Vermögen im Ausland gefunden

Erst eine kleine silberne Scheibe schien ihn zu Fall zu bringen: eine Steuersünder-CD, die das Land NRW 2012 angekauft hatte. Im September 2016 begann der Strafprozess vor dem Landgericht Bochum um rund 13 Millionen Euro hinterzogener Steuern. Mauss hatte sich mit dem Argument verteidigt, das Millionenvermögen sei tatsächlich ein Treuhandfonds. Geld, das ihm ausländische Mächte zur Verfügung gestellt hätten für seinen Kampf gegen das Verbrechen weltweit.

Das habe das Gericht ihm nicht sicher widerlegen können, betonte Richter Markus van den Hövel. Allerdings sei das Geld später ins Privatvermögen von Mauss übergegangen. Wenn der Agent es tatsächlich versteuert hätte, dann seien auch berufliche Aufwendungen zu berücksichtigen. Das senke die Steuerschuld auf rund drei Millionen Euro.

Entscheidend war die „tadellose Lebensleistung“ des Ex-Agenten. und die Rückzahlung von rund 13 Millionen Euro an den Fiskus. Andere könnten ja gut über einen „deutschen James Bond“ reden, sagte Richter van den Hövel, aber „das Gericht wollte dem Menschen Mauss gerecht werden, und das ist schwierig.“ Das Leben des nicht vorbestraften Angeklagten nannte er „gradlinig und erfolgreich“. Die Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sei „mit einem gewissen Bauchgrimmen“ erfolgt.

Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Staatsanwalt Tim Dörfer prüft eine Revision. Mauss, der Freispruch wollte, hat sie eingelegt, „um meinen Leumund in jeder Hinsicht wiederherzustellen“.