Velbert. Der 14-jährige Tatverdächtige im Fall Kassandra muss im Dezember mit einer Anklage rechnen. Das kündigte die Wuppertaler Staatsanwaltschaft an. Ihm wird vorgeworfen, die neunjährige Kassandra aus Velbert misshandelt und in einen Abwasserkanal geworfen zu haben.

Im Fall der schwer misshandelten neunjährigen Kassandra aus Velbert (Kreis Mettmann) will die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Dezember Anklage gegen den 14-jährigen Tatverdächtigen erheben. Noch stünden die Ergebnisse einiger Untersuchungen aus, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler werfen dem Tatverdächtigen versuchten Mord vor. Der Jugendliche bestreitet die Tat.

Die neunjährige Kassandra war am 15. September lebensgefährlich verletzt in einem Kanalschacht in Velbert gefunden worden. Nach bisherigem Ermittlungsstand der Polizei war sie von dem 14-jährigen Jungen am Tag zuvor nach ihrer Schulaufgabenbetreuung abgepasst und dann schwer misshandelt worden. Schließlich soll der Junge das Kind in dem Kanalschacht abgelegt und den Schacht mit dem schweren Deckel verschlossen haben. Das Mädchen erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und zahlreiche innere Verletzungen.

Die Neunjährige konnte vor rund 14 Tagen das Krankenhaus verlassen. Der Justizsprecher bezeichnete ihren Gesundheitszustand als relativ gut. Allerdings sei noch völlig offen, ob sie sich jemals an die Tat wird erinnern können.

Verdächtiger bleibt in U-Haft

Unterdessen verwarf das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Haftbeschwerde der Rechtsanwältin des Tatverdächtigen. In der am Mittwoch bekanntgewordenen Entscheidung geht der 3. Strafsenat anhand der Spurenanalysen und Zeugenaussagen von einem dringenden Tatverdacht gegen den 14-Jährigen aus.

Die Untersuchungshaft sei angemessen, weil angesichts der instabilen Lebensverhältnisse des Jungen Fluchtgefahr nicht auszuschließen sei. Auch könnte er versuchen, kindliche oder jugendliche Zeugen zu beeinflussen. Vor dem Hintergrund der Schwere der Tatvorwürfe und der Höhe der drohenden Strafe sei die Untersuchungshaft trotz des jugendlichen Alters des Tatverdächtigen auch verhältnismäßig. Gleichzeitig stellte der Senat ausdrücklich fest, dass das Ermittlungsverfahren ohne vermeidbare Verzögerungen geführt worden sei.

(ddp)